Strafkatalog StVO

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Stand: Januar 2025

Bußgeldrechner 2025

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot sofort berechnen – für Geschwindigkeit, Parken und mehr.

1 Wo wurde geblitzt?
2 Wie viel km/h zu schnell?
3 Wiederholungstäter?
📊 Ihr Ergebnis
1 Art des Parkverstoßes
2 Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer?
📊 Ihr Ergebnis
1 Art des Verstoßes
📊 Ihr Ergebnis
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Bußgeldkatalog 2025 (BKatV, gültig ab 1.1.2025).
Quelle: verkehrszeichen-online.org | Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2025 Stand: Bußgeldkatalog 2025 (BKatV, in Kraft ab 1.1.2025) ⚠ Wichtige Änderungen 2025
🔄 Aktualisierung 2025: Zum 1. Januar 2025 trat der überarbeitete Bußgeldkatalog in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Außerorts gibt es nun bereits ab 21 km/h zu schnell einen Punkt in Flensburg – bisher galt dies erst ab 31 km/h. Alle Tabellen auf dieser Seite sind auf dem aktuellen Stand. Ältere Angaben (z.B. aus der StVO-Novelle 2021) sind nicht mehr vollständig gültig.
8
Punkte = Führerscheinentzug
21 km/h
Ab hier 1 Punkt – innen- und außerorts (neu ab 2025)
31 km/h
Ab hier Fahrverbot innerorts (1 Monat)
41 km/h
Ab hier Fahrverbot außerorts (1 Monat)
Grundlagen

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr

Das deutsche Straßenverkehrsrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Art und Schwere der möglichen Sanktionen – von einem einfachen Verwarnungsgeld bis hin zur Freiheitsstrafe.

⚠️ Ordnungswidrigkeit
  • Verwarnungsgeld: 5–35 € (geringfügige Verstöße)
  • Bußgeld: ab 40 € + ggf. Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot: 1–3 Monate möglich
  • Einspruch innerhalb von 2 Wochen möglich
  • Beispiele: zu schnell fahren, Rotlichtverstoß, Falschparken
🚨 Straftat
  • Geldstrafe nach Tagessätzen (5–360 Tagessätze)
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Führerscheinentzug (Neuantrag nach Sperrfrist)
  • Eintrag ins Bundeszentralregister
  • Beispiele: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, fahrlässige Tötung
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Ein Verwarnungsgeld (5–35 €) wird für geringfügige Verstöße erhoben – z.B. Fahren ohne Warnweste, Unterlassen des Blinkens, Überschreitung der HU-Frist. Wer zahlt, hat keine weiteren Folgen. Ein Bußgeld (ab 40 €) gilt für gravierendere Verstöße und ist mit mindestens einem Punkt in Flensburg verbunden. Nicht fristgerecht bezahlte Verwarnungsgelder werden automatisch zu Bußgeldverfahren.

Fahreignungsregister Flensburg

Das Punktesystem – Flensburg 2025 § 4 StVG

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg speichert Punkte für schwere Verkehrsverstöße. Das System läuft nach einem Stufenmodell – je mehr Punkte, desto gravierender die Konsequenzen. Punkte verjähren je nach Schwere des Verstoßes nach 2,5 oder 5 Jahren.

1–3 Punkte
Keine Maßnahme (Seminarteilnahme möglich: −1 Punkt)
4–5 Punkte
Ermahnung durch Behörde
6–7 Punkte
Verwarnung – Hinweis auf drohenden Entzug
8 Punkte
Führerscheinentzug – Neuerteilung nach Sperrfrist + ggf. MPU
⚠ Wichtig: Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist – also nach Ablauf der 2-Wochen-Einspruchsfrist oder nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens. Ein rechtzeitiger Einspruch kann die Rechtskraft verzögern oder verhindern. Punkte aus Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 2,5 Jahren, aus Straftaten nach 5 Jahren.

Bußgeldtabelle 2025

Zu schnell gefahren innerorts – Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 StVO), sofern keine abweichende Beschilderung vorliegt. Die Bußgelder sind innerorts höher als außerorts, da das Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer deutlich größer ist.

ÜberschreitungBußgeld (Pkw bis 3,5 t)PunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1 Punkt
26–30 km/h180 €1 Punkt
31–40 km/h260 €2 Punkte1 Monat
41–50 km/h400 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h560 €2 Punkte2 Monate
61–70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate

Zu schnell gefahren außerorts – Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Bußgelder starten etwas niedriger als innerorts – ab 21 km/h zu schnell gilt jedoch seit dem 1. Januar 2025 auch außerorts sofort ein Punkt in Flensburg. NEU 2025

ÜberschreitungBußgeld (Pkw bis 3,5 t)PunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h NEU100 €1 Punkt
26–30 km/h150 €1 Punkt
31–40 km/h200 €1 Punkt
41–50 km/h320 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h480 €2 Punkte1 Monat
61–70 km/h600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Toleranzabzug: Bei allen Geschwindigkeitsmessungen wird ein gesetzlicher Toleranzabzug vorgenommen – bei Messungen bis 100 km/h sind das 3 km/h, ab 100 km/h werden 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die obigen Bußgelder gelten für die bereits toleranzbereinigten Werte.

Bußgelder beim Parken und Halten 2025

Die StVO-Novelle 2021 hat die Bußgelder für Parkverstöße erheblich erhöht. Insbesondere das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe wird deutlich strenger geahndet als zuvor.

VerstoßBußgeldPunkte
Pkw im Halte- oder Parkverbot abstellenbis 55 €
Halten auf Geh-/Radwegen, Schutzstreifen oder in zweiter Reihebis 110 €
Parken auf Gehwegen, linksseitigen Radwegen, Seitenstreifenbis 200 €
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz55 €
Parken in Feuerwehrzufahrt oder Behinderung von Rettungsfahrzeugenbis 100 €
Unberechtigtes Parken auf E-Fahrzeug- oder Carsharing-Parkplatz55 €

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Bußgeldkatalog nach Thema – Detailansichten

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FAQ

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog 2025

Die wichtigste Änderung zum 1. Januar 2025 betrifft das Punktesystem außerorts: Ab 21 km/h zu schnell gibt es nun auch außerorts sofort einen Punkt in Flensburg – bisher galt dies erst ab 31 km/h. Außerdem wurden die Bußgelder für mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts angehoben. Das Fahrverbot außerorts gilt weiterhin ab 41 km/h, innerorts ab 31 km/h.
Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Stufensystem sieht vor: Bei 4–5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung mit Hinweis auf den drohenden Entzug. Wer 1–5 Punkte hat, kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmalig innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsverstöße) verjähren nach 2,5 Jahren. Punkte aus Straftaten (z.B. Trunkenheitsfahrt) verjähren nach 5 Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Datum der Rechtskraft des Bußgeldbescheids – also nicht mit dem Datum des Verstoßes.
Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und die Punkte werden eingetragen. Ein Einspruch sollte nur eingelegt werden, wenn man die Anschuldigungen plausibel entkräften kann – sonst können durch ein Gerichtsverfahren höhere Kosten entstehen.
Ein Fahrverbot droht für Ersttäter innerorts ab 31 km/h zu schnell (1 Monat) und außerorts ab 41 km/h zu schnell (1 Monat). Bei Wiederholungstätern, die innerhalb von 12 Monaten bereits einen Verstoß mit mehr als 25 km/h hatten, kann ein Fahrverbot auch schon ab 26 km/h verhängt werden. Die maximale Dauer eines Fahrverbots beträgt 3 Monate.
Ein Fahrverbot (1–3 Monate) ist eine vorübergehende Maßnahme bei Ordnungswidrigkeiten. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen – nach Ablauf der Frist darf man wieder fahren, ohne eine neue Prüfung abzulegen. Der Führerscheinentzug hingegen ist eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis (bei Straftaten oder 8 Punkten). Nach Ablauf der behördlich festgelegten Sperrfrist muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden – bei schweren Fällen auch verbunden mit einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Ja. Der Bußgeldkatalog (BKatV) gilt bundeseinheitlich in allen 16 Bundesländern. Die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten sind deutschlandweit identisch. Unterschiede kann es lediglich bei kommunalen Sonderregelungen (z.B. Parkgebühren) oder bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit von Behörden geben.
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Quellen: BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung, Stand 1.1.2025), § 3 StVO (Geschwindigkeit), § 4 StVG (Punktesystem), § 49 StVO (Ordnungswidrigkeiten)  |  verkehrszeichen-online.org  |  Alle Verkehrszeichen nach StVO