Strafkatalog | Bußgeldkatalog Fußgängerüberweg

Zuletzt aktualisiert: Mai 2025 Stand: Bußgeldkatalog 2025 (§ 26 StVO) 🚶 Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
§ 26
StVO – Fußgängerüberwege
140 €
Fußgänger am Zebrastreifen nicht durchgelassen (seit 2021)
210 €
Höchstbußgeld: Nichtdurchlassen mit Sachschaden
5 m
Halteverbot vor und nach dem Zebrastreifen (§ 12 StVO)

Der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist in § 26 StVO geregelt. Fußgänger, die den Zebrastreifen nutzen wollen oder bereits überqueren, haben absoluten Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Fahrzeuge müssen anhalten und warten, bis Fußgänger die gesamte Fahrbahn überquert haben. Das Überholen vor Zebrastreifen ist generell verboten. Die Bußgelder wurden durch die StVO-Novelle 2021 erheblich erhöht.

Bußgeldkatalog 2025 – Fußgängerüberweg
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Vorrang am Zebrastreifen missachtet (§ 26 Abs. 1 StVO)
Fußgänger am Zebrastreifen nicht durchgelassen
auch wenn Fußgänger erst auf den Überweg zutritt, muss Vorrang gewährt werden
140 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung175 €1 Punkt
   └ mit Sachbeschädigung210 €1 Punkt
Überholen an Fußgängerüberwegen (§ 26 Abs. 3 StVO)
Überholen eines wartenden Fahrzeugs vor dem Zebrastreifen
Verboten, solange ein Fußgänger den Überweg nutzen will oder nutzt
100 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung140 €1 Punkt
   └ mit Sachbeschädigung175 €1 Punkt
Halten & Parken im Bereich des Zebrastreifens (§ 12 Abs. 1 StVO)
Halten oder Parken auf dem Zebrastreifen selbst oder bis zu 5 m davor
gesetzliches Halteverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StVO – gilt ohne Schild
25 €
   └ mit Behinderung von Fußgängern55 €
Radfahrer am Zebrastreifen
Radfahrer fährt auf dem Zebrastreifen (statt zu schieben)
Radfahrer haben am Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen & schieben
25 €
Wann muss ich wirklich anhalten? Schon wenn ein Fußgänger sichtbar auf den Zebrastreifen zugeht oder die Absicht zeigt, ihn nutzen zu wollen, müssen Fahrzeuge rechtzeitig verlangsamen und notfalls anhalten (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVO). Das Warten darf erst beendet werden, wenn der Fußgänger die gesamte Fahrbahn querüberquert hat und sich kein weiterer Fußgänger mehr im Vorrangbereich befindet – also auch die Gegenspur gesichert ist.
⚠ Wichtig für Radfahrer: Der Vorrang am Zebrastreifen gilt nur für Fußgänger. Radfahrer, die über einen Zebrastreifen fahren (statt schieben), haben keinen gesetzlichen Vorrang. Fahrzeuge müssen Radfahrern auf dem Zebrastreifen nur Vorrang gewähren, wenn diese absteigen und ihr Fahrrad schieben. Wer auf dem Zebrastreifen fährt, riskiert 25 € Bußgeld.

FAQ

Häufige Fragen zum Zebrastreifen

Ja, wenn der Fußgänger erkennbar den Überweg nutzen will. Gemäß § 26 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge Fußgängern, die den Zebrastreifen nutzen wollen, das Überqueren ermöglichen – also rechtzeitig bremsen, auch wenn der Fußgänger noch nicht auf der Fahrbahn steht. Ein Augenkontakt oder ein Schritt in Richtung Zebrastreifen genügt als erkennbare Absicht. Bei Zweifeln gilt: anhalten ist sicherer als durchfahren.
Nein, nicht wenn ein Fußgänger den Überweg nutzen will oder nutzt. Das Überholen eines wartenden Fahrzeugs vor dem Zebrastreifen ist dann verboten (§ 26 Abs. 3 StVO). Bußgeld: 100 €, 1 Punkt; mit Gefährdung: 140 €. Das Überholen ist erst dann wieder erlaubt, wenn keine Gefahr mehr für Fußgänger besteht und kein wartendes Fahrzeug vorhanden ist, das auf die Fußgänger rücksicht nimmt.
Das gesetzliche Halteverbot gilt auf dem Zebrastreifen selbst sowie 5 Meter davor (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 StVO). Dieses Verbot gilt ohne Beschilderung – also auch wenn kein Halteverbotsschild aufgestellt ist. Parken hinter dem Zebrastreifen ist nicht ausdrücklich verboten, sollte aber so erfolgen, dass die Sicht auf den Überweg für andere Fahrer nicht beeinträchtigt wird.
Die StVO-Novelle vom 8. Oktober 2021 hat die Bußgelder für viele Verstöße im Zusammenhang mit schwachen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer) stark erhöht. Das Nichtdurchlassen am Zebrastreifen stieg von 80 € auf 140 €. Hintergrund ist, dass Fußgänger und Radfahrer bei Unfällen ungleich häufiger schwer verletzt werden. Höhere Sanktionen sollen die Aufmerksamkeit stärken und Verhaltensänderungen bewirken.
Quellen: § 26 StVO (Fußgängerüberwege), § 12 Abs. 1 Nr. 4 StVO (Halteverbot), BKatV 2025, StVO-Novelle 8. Oktober 2021  |  Bußgeldkatalog – alle Kategorien