Verkehrsschilder StVO


Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

Stand: Verkehrszeichenkatalog (VzKat) inkl. Änderungen März/April 2025

✓ Geprüft
🔄 Korrigierte Zahlen: Die früher auf dieser Seite genannte Zahl von „365 Verkehrsschildern“ stammte aus dem Jahr 2012 und ist veraltet. Nach dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog (VzKat), zuletzt geändert durch den Bundesanzeiger vom 10. März und 9. April 2025, gibt es heute über 670 amtliche Verkehrszeichen inklusive aller Zusatzzeichen und Varianten.
670+
Verkehrszeichen im aktuellen VzKat
5
Hauptgruppen nach §§ 39–43 StVO
1910
Erste Verkehrsschilder in Deutschland
RA1–3
Reflexionsklassen nach DIN 67520

Beispiele aus der StVO

Verkehrszeichen nach §§ 40–41 StVO

Die folgenden Beispiele zeigen typische Vertreter der Gefahr- und Vorschriftzeichen. Über die Bilder gelangen Sie direkt zur ausführlichen Erklärung des jeweiligen Zeichens.

§ 40 Abs. 6 StVO§ 40 Abs. 7 StVO§ 41 StVO

Verkehrsschild nach § 40 Absatz 6 StVO - Gefahrstelle

Allgemeine Gefahrstelle

Verkehrsschild nach § 40 Absatz 7 StVO - Bahnübergang

Bahnübergang

Verkehrsschild nach § 41 StVO - Andreaskreuz

Andreaskreuz

Weitere Informationen zu den Verkehrszeichen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.


Gliederung nach StVO

Verkehrsschilder nach Kategorien

Der Verkehrszeichenkatalog gliedert alle amtlichen Zeichen in fünf Hauptgruppen, jeweils geregelt durch einen eigenen Paragraphen der StVO. Diese Einteilung bestimmt auch, wie ein Zeichen aufgestellt werden darf und welche Rechtswirkung es entfaltet.

§ 40 StVO

Gefahrzeichen

ca. 40

Dreieckige Schilder mit rotem Rand. Warnen vor einer Gefahrenstelle, außerorts 150–250 m im Voraus, innerorts unmittelbar davor.

§ 41 StVO

Vorschriftzeichen

ca. 110

Runde Schilder mit rotem oder blauem Rand. Enthalten verbindliche Gebote und Verbote – z.B. Stoppschild, Tempolimit, Überholverbot.

§ 42 StVO

Richtzeichen

ca. 130

Meist blaue Schilder mit weißer Aufschrift. Geben Hinweise zur Verkehrsführung, z.B. Ortsschilder, Autobahnkennzeichnung, Wegweiser.

§ 39 Abs. 3 StVO

Zusatzzeichen

ca. 280

Rechteckige Schilder mit schwarzer Schrift auf weißem Grund. Konkretisieren das Hauptzeichen, z.B. Zeiten, Fahrzeugtypen oder Distanzangaben.

§ 43 StVO

Verkehrseinrichtungen

ca. 30

Schranken, Leiteinrichtungen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Haben Vorrang vor allen Verkehrsschildern – Polizist > Ampel > Schild.

Warum die genaue Anzahl schwer zu beziffern ist: Viele Hauptzeichen existieren in mehreren Größenklassen und Spiegelvarianten (links/rechts), die im VzKat separat gezählt werden. Die obigen Werte sind daher Näherungen zur Einordnung – die genaue, rechtsverbindliche Liste findet sich ausschließlich im amtlichen Verkehrszeichenkatalog des Bundesministeriums für Verkehr.

Historische Entwicklung

Verkehrszeichen in der StVO – von 1910 bis heute

Die deutschen Verkehrsschilder haben eine über 100-jährige Geschichte. Von den ersten einfachen Warnzeichen bis zum heutigen, EU-weit harmonisierten System war es ein langer Weg mit zahlreichen Reformen.

1910
Erste Verkehrsschilder in Deutschland – vor allem zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen wie scharfen Kurven, Bodenunebenheiten, Kreuzungen und Bahnübergängen.
1968 / 1971
Internationale Konferenzen (u.a. Wiener Übereinkommen) zur Vereinheitlichung der Verkehrszeichen. Das runde Halt-Zeichen aus 1938 wird zum international gebräuchlichen achteckigen Stoppschild.
2009/2013
„Schilderwaldnovelle“: Zahlreiche als überflüssig erkannte Verkehrszeichen entfallen, u.a. einige Gefahrenzeichen für Tiere, Flugbetrieb oder Splitt/Schotter.
2017
Neuer Verkehrszeichenkatalog (VzKat) tritt in Kraft – mit neuen Hauptzeichen, geänderten Nummern und der Streichung einiger alter Zeichen.
2021/2024
StVO-Novellen bringen neue Regelungen für Radverkehr, Lastenfahrräder und E-Mobilität – mit entsprechenden neuen Zusatzzeichen.
März/April 2025
Aktuellste Änderungen am Verkehrszeichenkatalog durch den Bundesanzeiger – Grundlage für die heute gültige Beschilderung.

Im Detail

Bedeutung der Verkehrsschilder nach Paragraphen

§ 40 Gefahrzeichen

Gefahrzeichen warnen vor einer möglichen Gefahr, damit sich Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf einstellen können. Außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt der Hinweis in der Regel 150–250 Meter vor der Gefahrenstelle, damit genügend Reaktionszeit bleibt.

§ 41 Vorschriftzeichen

Vorschriftzeichen finden sich z.B. an Schulen oder Bushaltestellen. Das bekannteste Vorschriftzeichen ist das Stoppschild. Auch Fahrbahnmarkierungen zählen dazu: Eine durchgezogene Linie zeigt ein Überholverbot an.

§ 42 Richtzeichen

Richtzeichen geben z.B. an, dass innerhalb einer Ortschaft die Geschwindigkeit reduziert werden muss, oder weisen auf Autobahnen und Fernstraßen hin.

§ 43 Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen stehen in der Rangfolge über allen anderen Verkehrsschildern und können deren Wirkung aufheben – etwa an Baustellen oder nach Unfällen, wenn eine Lichtzeichenanlage oder ein Polizist den Verkehr regelt.

Zusatzzeichen

Zusatzzeichen ergänzen viele Hauptzeichen und geben z.B. die Entfernung zu einer Ampel oder einem Zebrastreifen an, oder schränken die Gültigkeit auf bestimmte Zeiten oder Fahrzeugtypen ein.


Technische Anforderungen

Verkehrsschilder und Reflexionsklassen (RA-Klassen)

Verkehrszeichen müssen sowohl tagsüber als auch nachts ihre Funktion zuverlässig erfüllen. Da sich Verkehrssituationen schnell ändern können, ist das schnelle Erkennen von Schildern entscheidend für die Verkehrssicherheit – und das nicht nur im Neuzustand, sondern über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Die Mindestanforderungen für die Lichttechnik und Reflexionsklassen im Neuzustand legt die DIN 67520 fest. Als kritische Untergrenze für den Rückstrahlwert im gebrauchten Zustand gilt erfahrungsgemäß ein Wert von etwa 60 Prozent des Neuwerts.

Anders als RA1-Folie verliert RA3- bzw. RA2-Folie ihren Rückstrahlwert über die Jahre nur sehr langsam. Im direkten Vergleich liegt der Rückstrahlwert von RA1-Material um den Faktor 4 bis 5 niedriger als der von RA2- und RA3-Folien. Berücksichtigt man zusätzlich den Alterungsprozess, erreichen aus RA1 gefertigte Verkehrszeichen oft nur noch ein Minimum an Leuchtdichte – besonders bei geringer Umgebungshelligkeit ist dann keine zuverlässige Erkennbarkeit mehr gewährleistet.

Warum RA3 empfohlen wird: Wissenschaftliche Untersuchungen unter Berücksichtigung der typischen Altersstruktur von Verkehrsteilnehmern zeigen: Für einen Lesbarkeitsfaktor von 0,75 wird nachts eine Leuchtdichte von bis zu 20 cd/m² benötigt – diesen Wert erreichen aber nur etwa 67 % der Verkehrsteilnehmer mit Standard-Reflexionsmaterial. Da die Sehschärfe mit dem Alter abnimmt und der Altersdurchschnitt der Fahrer steigt, empfiehlt die StVO nach DIN 67520 zunehmend hochreflektierende RA3-Folien, da Autoscheinwerfer primär die Fahrbahn und nicht die Schilder selbst beleuchten.

Die folgende Tabelle zeigt die empfohlenen Reflexionsklassen je nach Aufstellort und Umgebungshelligkeit gemäß StVO und DIN 67520:

Zeichen nach § 39–43 StVOAufstellortNormales UmfeldHell erleuchtetes Umfeld
AutobahnAußerortsInnerortsAutobahnAußerortsInnerorts
Alle Zeichen außer den unten genanntenrechtsRA2RA2RA2RA3RA2RA3
hoch / linksRA2RA2RA2RA3RA3RA3
Warte-/Haltegebote an BahnübergängenRA3RA3RA3RA3
Warte-/Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen, verengter Fahrbahn; Fahrtrichtungs- & Vorbeifahrt-ZeichenRA3RA2RA3RA3RA3RA3
Zeichen in ArbeitsstellenRA2RA2RA2RA3RA2RA2
Sonderwege, Halteverbote, Parken; touristische Unterrichtungstafeln (Z. 386)RA1RA1RA1RA1RA1RA1
Seit 2014 gut erkennbar: Verkehrsschilder benötigen seit 1. Januar 2013 eine CE-Kennzeichnung nach EU-Mandat M111. Seit 2014 müssen zusätzliche Angaben aufgebracht sein, sodass sich die Reflexionsklasse (RA1, RA2 oder RA3) direkt über einen Aufkleber ablesen lässt – früher war dies nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie möglich.

FAQ

Häufige Fragen zu Verkehrsschildern

Nach dem aktuellen Verkehrszeichenkatalog (VzKat), zuletzt geändert durch den Bundesanzeiger vom 10. März und 9. April 2025, gibt es heute über 670 amtliche Verkehrszeichen einschließlich aller Zusatzzeichen und Größenvarianten. Die häufig zitierte Zahl von 365 Schildern stammt aus dem Jahr 2012 und ist veraltet.

Die Reflexionsklassen nach DIN 67520 unterscheiden sich im Rückstrahlwert: RA1 hat den niedrigsten Wert und wird vor allem für Halteverbots- und Parkschilder verwendet. RA2 ist die Standardklasse für die meisten Verkehrszeichen. RA3 bietet den höchsten Rückstrahlwert (4–5-fach höher als RA1) und wird für sicherheitsrelevante Zeichen wie Vorfahrt- und Warteschilder an Kreuzungen oder hell erleuchtete Umgebungen empfohlen.

Die StVO unterscheidet fünf Hauptgruppen: Gefahrzeichen (§ 40, dreieckig, warnen vor Gefahren), Vorschriftzeichen (§ 41, rund, enthalten Gebote/Verbote), Richtzeichen (§ 42, meist blau, geben Hinweise zur Verkehrsführung), Zusatzzeichen (§ 39 Abs. 3, konkretisieren Hauptzeichen) und Verkehrseinrichtungen (§ 43, z.B. Ampeln, haben Vorrang vor allen anderen Schildern).

Für die Anordnung von Verkehrszeichen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig – ebenso für die Verkehrsüberwachung. Privatpersonen dürfen Verkehrsschilder grundsätzlich nicht eigenmächtig aufstellen, außer zur Absicherung von Baustellen mit behördlicher Zustimmung.

Seit dem 1. Januar 2013 benötigen alle ortsfesten vertikalen Verkehrszeichen in Deutschland eine CE-Kennzeichnung nach dem EU-Mandat M111. Zusätzlich ist seit Einführung der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen (TLP VZ) die Angabe der Herstelleranschrift verpflichtend, meist über einen weiteren Aufkleber auf der Schildrückseite.
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Quellen: VwV-StVO 2025, Verkehrszeichenkatalog (VzKat), DIN 67520, EU-Mandat M111  | 
verkehrszeichen-online.org
 | 
Bußgeldkatalog StVO


1 Kommentar zu „Verkehrsschilder StVO“

  1. Pingback: Kreisverkehr Verkehrszeichen wieder in die StVO aufgenommen!

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