Beispiele aus der StVO
Verkehrszeichen nach §§ 40–41 StVO
Die folgenden Beispiele zeigen typische Vertreter der Gefahr- und Vorschriftzeichen. Über die Bilder gelangen Sie direkt zur ausführlichen Erklärung des jeweiligen Zeichens.
Weitere Informationen zu den Verkehrszeichen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.
Gliederung nach StVO
Verkehrsschilder nach Kategorien
Der Verkehrszeichenkatalog gliedert alle amtlichen Zeichen in fünf Hauptgruppen, jeweils geregelt durch einen eigenen Paragraphen der StVO. Diese Einteilung bestimmt auch, wie ein Zeichen aufgestellt werden darf und welche Rechtswirkung es entfaltet.
Gefahrzeichen
Dreieckige Schilder mit rotem Rand. Warnen vor einer Gefahrenstelle, außerorts 150–250 m im Voraus, innerorts unmittelbar davor.
Vorschriftzeichen
Runde Schilder mit rotem oder blauem Rand. Enthalten verbindliche Gebote und Verbote – z.B. Stoppschild, Tempolimit, Überholverbot.
Richtzeichen
Meist blaue Schilder mit weißer Aufschrift. Geben Hinweise zur Verkehrsführung, z.B. Ortsschilder, Autobahnkennzeichnung, Wegweiser.
Zusatzzeichen
Rechteckige Schilder mit schwarzer Schrift auf weißem Grund. Konkretisieren das Hauptzeichen, z.B. Zeiten, Fahrzeugtypen oder Distanzangaben.
Verkehrseinrichtungen
Schranken, Leiteinrichtungen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Haben Vorrang vor allen Verkehrsschildern – Polizist > Ampel > Schild.
Historische Entwicklung
Verkehrszeichen in der StVO – von 1910 bis heute
Die deutschen Verkehrsschilder haben eine über 100-jährige Geschichte. Von den ersten einfachen Warnzeichen bis zum heutigen, EU-weit harmonisierten System war es ein langer Weg mit zahlreichen Reformen.
Im Detail
Bedeutung der Verkehrsschilder nach Paragraphen
§ 40 Gefahrzeichen
Gefahrzeichen warnen vor einer möglichen Gefahr, damit sich Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf einstellen können. Außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt der Hinweis in der Regel 150–250 Meter vor der Gefahrenstelle, damit genügend Reaktionszeit bleibt.
§ 41 Vorschriftzeichen
Vorschriftzeichen finden sich z.B. an Schulen oder Bushaltestellen. Das bekannteste Vorschriftzeichen ist das Stoppschild. Auch Fahrbahnmarkierungen zählen dazu: Eine durchgezogene Linie zeigt ein Überholverbot an.
§ 42 Richtzeichen
Richtzeichen geben z.B. an, dass innerhalb einer Ortschaft die Geschwindigkeit reduziert werden muss, oder weisen auf Autobahnen und Fernstraßen hin.
§ 43 Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen stehen in der Rangfolge über allen anderen Verkehrsschildern und können deren Wirkung aufheben – etwa an Baustellen oder nach Unfällen, wenn eine Lichtzeichenanlage oder ein Polizist den Verkehr regelt.
Zusatzzeichen
Zusatzzeichen ergänzen viele Hauptzeichen und geben z.B. die Entfernung zu einer Ampel oder einem Zebrastreifen an, oder schränken die Gültigkeit auf bestimmte Zeiten oder Fahrzeugtypen ein.
Technische Anforderungen
Verkehrsschilder und Reflexionsklassen (RA-Klassen)
Verkehrszeichen müssen sowohl tagsüber als auch nachts ihre Funktion zuverlässig erfüllen. Da sich Verkehrssituationen schnell ändern können, ist das schnelle Erkennen von Schildern entscheidend für die Verkehrssicherheit – und das nicht nur im Neuzustand, sondern über die gesamte Nutzungsdauer hinweg. Die Mindestanforderungen für die Lichttechnik und Reflexionsklassen im Neuzustand legt die DIN 67520 fest. Als kritische Untergrenze für den Rückstrahlwert im gebrauchten Zustand gilt erfahrungsgemäß ein Wert von etwa 60 Prozent des Neuwerts.
Anders als RA1-Folie verliert RA3- bzw. RA2-Folie ihren Rückstrahlwert über die Jahre nur sehr langsam. Im direkten Vergleich liegt der Rückstrahlwert von RA1-Material um den Faktor 4 bis 5 niedriger als der von RA2- und RA3-Folien. Berücksichtigt man zusätzlich den Alterungsprozess, erreichen aus RA1 gefertigte Verkehrszeichen oft nur noch ein Minimum an Leuchtdichte – besonders bei geringer Umgebungshelligkeit ist dann keine zuverlässige Erkennbarkeit mehr gewährleistet.
Die folgende Tabelle zeigt die empfohlenen Reflexionsklassen je nach Aufstellort und Umgebungshelligkeit gemäß StVO und DIN 67520:
| Zeichen nach § 39–43 StVO | Aufstellort | Normales Umfeld | Hell erleuchtetes Umfeld | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Autobahn | Außerorts | Innerorts | Autobahn | Außerorts | Innerorts | ||
| Alle Zeichen außer den unten genannten | rechts | RA2 | RA2 | RA2 | RA3 | RA2 | RA3 |
| hoch / links | RA2 | RA2 | RA2 | RA3 | RA3 | RA3 | |
| Warte-/Haltegebote an Bahnübergängen | – | RA3 | RA3 | – | RA3 | RA3 | |
| Warte-/Haltegebote an Kreuzungen, Einmündungen, verengter Fahrbahn; Fahrtrichtungs- & Vorbeifahrt-Zeichen | RA3 | RA2 | RA3 | RA3 | RA3 | RA3 | |
| Zeichen in Arbeitsstellen | RA2 | RA2 | RA2 | RA3 | RA2 | RA2 | |
| Sonderwege, Halteverbote, Parken; touristische Unterrichtungstafeln (Z. 386) | RA1 | RA1 | RA1 | RA1 | RA1 | RA1 | |
FAQ
Häufige Fragen zu Verkehrsschildern
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