90 €
Einfacher Rotlichtverstoß + 1 Punkt (seit 2021)
200 €
Qualifizierter Rotlichtverstoß (>1 s Rot) + 2 Punkte + FV
320 €
Höchstbußgeld: qual. Rotlicht mit Sachbeschädigung
1 Sekunde
Grenze: darunter einfach, darüber qualifizierter Verstoß
Das Überfahren einer roten Ampel ist eine der gefährlichsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel wurde bei oder kurz nach dem Wechsel auf Rot überfahren) und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel zeigte bereits länger als 1 Sekunde Rot). Der qualifizierte Verstoß wird deutlich härter sanktioniert und beinhaltet automatisch ein Fahrverbot von 1 Monat.
Bußgeldkatalog 2025 – Rote Ampel
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß – Ampel weniger als 1 Sekunde Rot | |||
| Rote Ampel überfahren (einfacher Verstoß) Ampel zeigte bei Überfahren weniger als 1 Sekunde Rot | 90 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Gefährdung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| └ mit Sachbeschädigung | 280 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| ⚠ Qualifizierter Rotlichtverstoß – Ampel länger als 1 Sekunde Rot (Fahrverbot!) | |||
| Rote Ampel überfahren bei länger als 1 Sekunde Rot Automatisch Fahrverbot – keine Ausnahme möglich | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| └ mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| └ mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Grünpfeil (VZ 720) – Haltepflicht vor Rechtsabbiegen bei Rot | |||
| Vor dem Abbiegen am Grünpfeil nicht vollständig angehalten Vollständiger Halt an der Haltlinie ist Pflicht – bloßes Verlangsamen genügt nicht | 70 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Gefährdung | 140 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Sachbeschädigung | 175 € | 1 Punkt | – |
| Gelb überfahren (§ 37 StVO) | |||
| Überfahren der Ampel bei Gelb (obwohl sicheres Anhalten möglich gewesen wäre) Gelb bedeutet: Stop, wenn sicher möglich – nicht: Gas geben | 10 € | – | – |
| └ mit Gefährdung | 70 € | 1 Punkt | – |
Einfach vs. qualifizierter Rotlichtverstoß – warum die 1-Sekunde-Grenze?
Wer eine Ampel überfährt, die gerade erst auf Rot gesprungen ist, hat möglicherweise das Rotlicht noch nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Ab 1 Sekunde Rotlicht gilt diese Entschuldigung nicht mehr – das Rotlicht war längst erkennbar. Daher: einfacher Verstoß (unter 1 Sekunde) = 90 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot. Qualifizierter Verstoß (1 Sekunde oder länger) = 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – ohne Ausnahme.
Wer eine Ampel überfährt, die gerade erst auf Rot gesprungen ist, hat möglicherweise das Rotlicht noch nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Ab 1 Sekunde Rotlicht gilt diese Entschuldigung nicht mehr – das Rotlicht war längst erkennbar. Daher: einfacher Verstoß (unter 1 Sekunde) = 90 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot. Qualifizierter Verstoß (1 Sekunde oder länger) = 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot – ohne Ausnahme.
⚠ Das Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß ist gesetzlich zwingend: Bei der qualifizierten Variante (>1 Sekunde Rot) kann das Fahrverbot im Gegensatz zu anderen Tatbeständen nicht durch eine Erhöhung des Bußgelds umgangen werden. Auch wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, bleibt das Fahrverbot in aller Regel bestehen. Nur in sehr seltenen Härtefall-Ausnahmen (z.B. überwiegendes Verschulden des anderen Beteiligten) kann ein Gericht abweichen.
Ampelphasen im Überblick
Was bedeuten Rot, Gelb, Grün rechtlich?
Rot
Absolutes Haltgebot
Vollständiger Halt vor der Haltlinie Pflicht. Das Fahrzeug darf nicht in den Kreuzungsbereich einfahren. Gilt auch für das Einbiegen in den Überweg-Bereich.
Gelb
Halt wenn möglich
Gelb heißt: Anhalten, wenn das sicher möglich ist. Wer nicht mehr sicher anhalten kann, darf die Kreuzung noch überqueren. Gelb ist kein „Beschleunigungssignal“.
Grün
Freie Fahrt – mit Vorsicht
Grün erlaubt das Einfahren in die Kreuzung. Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern besteht trotzdem nicht automatisch: Beim Abbiegen müssen diese immer Vorrang erhalten.
Gelb + Rot
Vorbereitung auf Grün
Gelb und Rot gleichzeitig signalisiert: Fahrzeug vorbereiten, Grün kommt. Einfahren erst bei Grün erlaubt – früher losfahren ist verboten.
FAQ
Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß
Die Messung erfolgt durch die Ampelanlage selbst: Moderne Blitzanlagen an Ampeln erfassen präzise den Zeitpunkt des Rotlichtwechsels und den Zeitpunkt der Einfahrt in die Kreuzung. Daraus ergibt sich die sog. „Rotlichtzeit“. Bei einer Rotlichtzeit von 1,0 Sekunden oder mehr liegt ein qualifizierter Verstoß vor. Diese Messungen sind in der Regel sehr zuverlässig und können nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens angefochten werden.
In der Regel nein. Das Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß ist zwingend vorgesehen und kann nicht wie bei anderen Tatbeständen durch ein höheres Bußgeld abgelöst werden. Nur in extremen Härtefall-Situationen (z.B. bei gleichzeitig überwiegendem Mitverschulden des Gegenverkehrs oder seltenen persönlichen Ausnahmesituationen) können Gerichte von einem Fahrverbot absehen. Die berufliche Angewiesenheit auf den Führerschein allein reicht als Begründung nicht aus.
Gelb bedeutet rechtlich „Halten, wenn möglich“. Wer bei Gelb noch fährt und dabei sicher hätte anhalten können, begeht eine Ordnungswidrigkeit (10 €; mit Gefährdung 70 €, 1 Punkt). Wer bei Gelb jedoch nicht mehr sicher anhalten kann – weil er zu nah an der Haltlinie ist – darf die Kreuzung noch räumen. Das ist kein Verstoß. Die Grenze ist fließend und wird im Einzelfall bewertet.
Ja. Ein Rotlichtverstoß als Radfahrer (Bußgeld + 1 Punkt) wird ins Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen – auch ohne Führerschein. Diese Punkte bleiben gespeichert und wirken sich aus, wenn später ein Führerschein beantragt wird. Punkte werden nach 2,5 Jahren (Ordnungswidrigkeiten) gelöscht, gerechnet ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Ja, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids durch schriftlichen Einspruch. Erfolgsaussichten bestehen bei: technischen Messfehlern (defektes oder nicht ordnungsgemäß betriebenes Blitzsystem), Fehler in der Auswertung, falscher Fahreridentifikation oder wenn das Blitzmesssystem kein zugelassenes Messverfahren verwendet. Ein Einspruch ohne konkrete Begründung führt in der Regel zum Verfahren vor dem Amtsgericht mit möglicherweise höheren Gerichtskosten.
Quellen: § 37 StVO (Lichtzeichen), BKatV 2025, StVO-Novelle 2021 (Bußgeldkorrektur) |
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