Strafkatalog | Bußgeldkatalog Fahrzeugmängel


Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

Stand: Bußgeldkatalog 2025 (StVZO / BKatV)

🔧 Fahrzeugmängel & Technische Mängel

90 €
Bußgeld: Fahren mit technisch mangelhaftem Kfz (Bremsen, Reifen)
50 €
Kennzeichen abgedeckt / mit Folie versehen
HU-Pflicht
Hauptuntersuchung überzogen – ab 8 Monaten: 40 €
0 Pkte.
Die meisten Fahrzeugmängel: kein Eintrag in Flensburg

Fahrzeugmängel gefährden nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Rechtsgrundlage findet sich hauptsächlich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Technische Mängel können darüber hinaus im Schadensfall zu einer Mithaftung oder zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.

Bußgeldkatalog 2025 – Fahrzeugmängel

TatbestandBußgeldPunkte
Pflichtausstattung (§§ 35h, 53a StVZO)
Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten) fehlt oder abgelaufen
§ 35h StVZO – Verwarnungsgeld
10 €
Warndreieck fehlt
§ 53a StVZO
10 €
Warnweste fehlt (im Fahrzeug nicht mitgeführt)
§ 53a StVZO – Pflicht seit 2014
15 €
Warnweste bei einer Panne nicht getragen
gilt für alle Insassen, die das Fahrzeug verlassen
15 €
Kennzeichen (§§ 60, 23 StVZO / § 22 StVO)
Kennzeichen schlecht lesbar / verschmutzt
§ 60 StVZO
10 €
Kennzeichenhalterung beschädigt / Kennzeichen fehlt
ohne amtliches Kennzeichen darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren
25–65 €
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen
Kennzeichen muss jederzeit vollständig lesbar sein
50 €1 Punkt
Geändertes oder gefälschtes amtliches Kennzeichen
⚠ Urkundenfälschung – Straftat nach § 267 StGB!
Straftat3 Punkte
Beleuchtung & Fahrzeugtechnik (§ 30 StVZO)
Unvorschriftsmäßige oder defekte Beleuchtungseinrichtung
z.B. eine Heckleuchte ausgefallen
20 €
   └ mit Gefährdung35 €
Reifen (§ 36 StVZO)
Reifen mit unter 1,6 mm Profiltiefe (unter gesetzl. Mindest-Profiltiefe)
Mindestprofiltiefe: 1,6 mm – ADAC empfiehlt 3 mm (Sommer) / 4 mm (Winter)
60 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung135 €1 Punkt
Sommerreifen bei Eis, Schnee oder Reif≷ätte
§ 2 Abs. 3a StVO – situative Winterreifenpflicht
60 €1 Punkt
   └ mit Behinderung anderer80 €1 Punkt
Mangelhafte Betriebssicherheit (§ 30 StVZO)
Kfz in mangelhaftem Zustand gefahren (defekte Bremsen, abgefahrene Reifen)
allgemeiner Tatbestand mangelhafter Betriebssicherheit
90 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung135 €1 Punkt
   └ mit Sachbeschädigung165 €1 Punkt
Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU) überzogen
HU/AU bis zu 2 Monate überzogen
Verwarnungsgeld
15 €
HU/AU 2 bis 4 Monate überzogen25 €
HU/AU 4 bis 8 Monate überzogen40 €
HU/AU mehr als 8 Monate überzogen60 €1 Punkt
Ladungssicherung (§ 22 StVO)
Ladung nicht ausreichend gesichert
§ 22 Abs. 1 StVO – Ladung muss so gesichert sein, dass sie nicht verrutscht
60 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung100 €1 Punkt
   └ mit Sachbeschädigung145 €1 Punkt
⚠ Gefälschtes Kennzeichen ist eine Straftat: Das Abändern oder Fälschen eines amtlichen Kennzeichens ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 267 StGB (Urkundenfälschung) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Auch das Anbringen eines Kennzeichens eines anderen Fahrzeugs oder das Fahren mit gesto hlenem Kennzeichen fällt darunter.


Pflichten bei Panne oder Unfall

Was muss ich bei einer Panne absichern?

🦺
Verbandkasten
Pflicht § 35h StVZO
Muss im Fahrzeug vorhanden sein. Inhalt muss der aktuellen DIN 13164 entsprechen. Abgelaufene Bestandteile müssen ersetzt werden. Fehlt er: 10 € Bußgeld.
Warndreieck
Pflicht § 53a StVZO
Muss bei Panne oder Unfall aufgestellt werden: innerorts 50 m, außerorts 100 m, auf der Autobahn 150–200 m hinter der Pannenstelle. Fehlt: 10 €.
🧤
Warnweste
Pflicht seit 2014
Muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei Verlassen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall müssen alle Personen, die aussteigen, die Warnweste tragen. Nicht mitgeführt: 15 €.
🛡
Warnblinkanlage
§ 16 StVO
Bei Panne oder haltebedingtem Fahrzeugstopp auf der Autobahn muss sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Nicht einschalten: Bußgeld möglich.


FAQ

Häufige Fragen zu Fahrzeugmängeln

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (§ 36 StVZO). Für Neureifen beträgt die Profiltiefe 8–9 mm, im Laufe der Zeit nimmt sie ab. Die Fachleute von ADAC und TÜV empfehlen jedoch als praktischen Wechselzeitpunkt 3 mm bei Sommerreifen und 4 mm bei Winterreifen, weil darunter die Nassbremsleistung erheblich nachlässt. Wer unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe fährt: 60 €, 1 Punkt.

Deutschland hat eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Wer bei Glättegefahr, Schneematsch, Eis oder Reif mit Sommerreifen fährt, handelt ordnungswidrig – unabhängig von der Jahreszeit. Es gibt keine festen Daten (wie z.B. Oktober bis April). Bußgeld: 60 €, 1 Punkt; bei Behinderung: 80 €. Zusätzlich droht bei einem Unfall mit Sommerreifen auf Winterglätte eine Mithaftung.

Wer seinen HU-Termin überzieht, riskiert stufenweise steigende Bußgelder: bis 2 Monate 15 €, bis 4 Monate 25 €, bis 8 Monate 40 €, über 8 Monate 60 € und 1 Punkt. Zusätzlich wichtig: Bei einem Unfall während einer abgelaufenen HU kann die Kfz-Haftpflichtversicherung anteiligen Rückgriff auf den Halter nehmen, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Mangel und dem Unfall besteht.

Ja, grundsätzlich dürfen Sie mit abgelaufener HU-Plakette noch fahren – allerdings auf eigenes Risiko und ggf. mit Bußgeld. Es gibt keine ausdrückliche Ausnahme nur für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV. Wenn bei einer Kontrolle die Überschreitung festgestellt wird, gilt das Bußgeld unabhängig vom Fahrzweck. Eine direkte Fahrt zum TÜV-Termin ist aber in der Praxis in der Regel unproblematisch, solange das Fahrzeug keine sicherheitsrelevanten Schäden hat.

Immer. Gemäß § 22 Abs. 1 StVO müssen Ladungen so gesichert, verstaut, verpackt oder gehalten werden, dass sie bei üblichen Fahrbewegungen nicht verrutschen, umfallen, rollen oder herabfallen können. Das gilt für alle Fahrzeuge – vom Pkw mit Einkaufstüten im Kofferraum bis zum Lkw mit schwerer Fracht. Herabfallende Ladung kann Strafverfolgung nach § 315b StGB aus­lösen.

Quellen: StVZO (§§ 30, 35h, 36, 53a, 60), § 22 StVO (Ladungssicherung), § 2 Abs. 3a StVO (Winterreifen), BKatV 2025, § 267 StGB (Urkundenfälschung)  | 
Bußgeldkatalog – alle Kategorien