Die wichtigsten Zeichen im Überblick
Welche Kombination bedeutet was?
Je nachdem welche Schilder kombiniert werden, gelten völlig unterschiedliche Regeln:
| Schilderkombination | Verbrenner erlaubt? | E-Auto ohne Laden? | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| VZ 365-65 allein Nur Hinweisschild | Ja | Ja | Kein E-Auto-spezifisches Bußgeld |
| VZ 314 + ZZ 1010-66 Nur für E-Kennzeichen | Nein | Ja | 55 € Bußgeld, ggf. Abschleppen |
| VZ 314 + ZZ 1053-54 Nur während Ladevorgang | Nein | Nein | 55 € Bußgeld für alle, die nicht aktiv laden |
| VZ 314 ohne Zusatzzeichen Normaler Parkplatz | Ja | Ja | Normale Parkregeln, kein E-Auto-Bußgeld |
Bußgelder für Falschparken an E-Ladestationen
Rechtliche Grundlage: StVO und Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Die Sonderrechte für Elektrofahrzeuge am Parkplatz basieren auf zwei Rechtsgrundlagen:
- StVO § 39 ff. – regelt die Bedeutung der Verkehrszeichen und Zusatzzeichen
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG) – gibt Kommunen das Recht, Parkplätze per Zusatzzeichen für E-Fahrzeuge zu reservieren
Häufige Fragen zu Elektroauto-Parkzeichen
Das hängt von der Beschilderung ab. Steht nur das blaue Hinweisschild VZ 365-65, darf jeder parken – kein Bußgeld. Steht zusätzlich das Parkzeichen VZ 314 mit Zusatzzeichen für Elektrofahrzeuge, drohen 55 € und ggf. Abschleppen.
Nur wenn kein Zusatzzeichen „während des Ladevorgangs“ (ZZ 1053-54) angebracht ist. Mit diesem Zeichen muss das Fahrzeug aktiv laden – wer nur parkt, riskiert ebenfalls 55 €. Ohne dieses Zusatzzeichen darf ein E-Auto auf dem reservierten Platz auch ohne Laden stehen, sofern es ein E-Kennzeichen hat.
Das E-Kennzeichen ist ein deutsches KFZ-Kennzeichen mit dem Buchstaben „E“ am Ende (z. B. M-AB 123E). Es wird für rein elektrische Fahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride ausgestellt. Auf Plätzen mit ZZ 1010-66 ist das E-Kennzeichen Voraussetzung – ohne es droht das Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug technisch elektrisch fährt.
Blockiergebühren sind keine Verkehrsbußgelder, sondern vertragliche Gebühren des Ladesäulenbetreibers. Sie werden fällig, wenn ein Fahrzeug nach abgeschlossenem Ladevorgang weiter steht und so andere blockiert. Typische Sätze: 0,05–0,35 € pro Minute; bei Tesla bis zu 1,00 € pro Minute. Bei vielen Betreibern (z. B. EnBW) beginnen die Gebühren bei AC-Ladern erst nach vier Stunden.
Nein. Ein Ladevorgang ändert nichts an den allgemeinen Parkregeln. Parken gegen die Fahrtrichtung ist nach § 12 Abs. 4 StVO verboten und kostet mindestens 15 €, bei Behinderung anderer bis zu 55 €.
Das Elektromobilitätsgesetz läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ob es verlängert wird, ist noch offen. Bestehende Beschilderungen dürften vorläufig weiter gelten – über neue Rechtsgrundlagen wird auf Bundesebene diskutiert. Wir aktualisieren diese Seite, sobald eine Entscheidung vorliegt.