Anlage 1 Abschnitt 2 – § 40 Abs. 7 StVO
Besondere Gefahrzeichen vor Bahnübergängen
Alle nachfolgenden Zeichen gehören zu den besonderen Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang. Das System aus Ankündigungsschild (VZ 151) und drei Baken (VZ 156, 159, 162) stellt sicher, dass Fahrzeugführer auch bei höheren Geschwindigkeiten rechtzeitig gewarnt werden und sicher anhalten können.
Das dreieckige Gefahrzeichen mit Lok-Sinnbild kündigt einen Bahnübergang mit einer Schienenbahn mit Vorrang an. Es steht stets am Anfang des Beschilderungssystems und wird immer mit den Baken kombiniert, wenn die Strecke außerorts liegt oder innerorts mit mehr als 50 km/h befahren wird oder der Übergang nicht gut erkennbar ist.
Innerorts genügt VZ 151 allein, wenn Tempo ≤ 50 km/h gilt und der Bahnübergang gut erkennbar ist. Außerorts ist VZ 151 allein auch auf Wegen mit geringer Verkehrsbedeutung unzureichend, wenn dort schnell gefahren wird oder der Übergang zu spät erkennbar ist.
Die dreistreifige Bake ist das erste Zeichen des Baken-Systems und steht im Regelfall 240 Meter vor dem Bahnübergang. Die drei schrägen Streifen symbolisieren „noch drei Baken“ bis zum Übergang. Die Seitennummer (10 = rechts, 20 = links) gibt die Aufstellseite an. Außerorts werden die Baken in der Regel beidseitig aufgestellt.
Regelaufstellung: 240 m vor dem Bahnübergang. Außerorts beidseitig anzuordnen. Ist die Entfernung erheblich abweichend, muss sie auf einem Zusatzzeichen angegeben werden.
Die zweistreifige Bake steht im Regelfall 160 Meter vor dem Bahnübergang und signalisiert: noch zwei Baken bis zum Übergang. Sie folgt immer auf die dreistreifige Bake und wird vor der einstreifigen Bake aufgestellt. Auch sie wird außerorts beidseitig angeordnet.
Regelaufstellung: 160 m vor dem Bahnübergang. Außerorts beidseitig. Bei abweichenden Abständen ist ein Zusatzzeichen mit der tatsächlichen Entfernung erforderlich.
Die einstreifige Bake steht im Regelfall 80 Meter vor dem Bahnübergang und ist die letzte Warnung vor dem Übergang. Ein einzelner schräger Streifen signalisiert: unmittelbar vor dem Bahnübergang. Ab hier muss der Fahrzeugführer in der Lage sein, vor dem Andreaskreuz sicher anzuhalten.
Regelaufstellung: 80 m vor dem Bahnübergang. Außerorts beidseitig. Bei stark abweichenden Abständen Zusatzzeichen mit tatsächlicher Entfernung erforderlich.
Das Andreaskreuz (X-Form) steht direkt am Bahnübergang und gehört formal zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO. Es ist kein Gefahrzeichen mehr, sondern ein verbindliches Haltgebot: Fahrzeugführer müssen vor einem geschlossenen oder sich schließenden Schranken, vor dem Andreaskreuz anhalten, wenn sich eine Schienenbahn nähert. Die Pflicht zum Anhalten ergibt sich aus § 19 StVO.
Vorschriftzeichen – verbindliches Haltgebot. Bei eingleisigen Strecken ein Kreuz, bei mehrgleisigen zwei gekreuzte Kreuze. Zusätzlich ggf. Lichtzeichen und Schranken.
Das System im Überblick
Das Baken-System am Bahnübergang
Das Baken-System ist eine der ältesten und am konsequentesten standardisierten Beschilderungslösungen im deutschen Straßenverkehr. Es gibt Fahrzeugführern auf schnellen Strecken eine klare, leicht lesbare Information über die verbleibende Entfernung zum Bahnübergang – ganz ohne dass Zahlen oder Text gelesen werden müssten.
Besonderheiten innerorts und außerorts
Die Beschilderungspflicht unterscheidet sich je nach Lage des Bahnübergangs:
- VZ 151 + alle drei Baken (156, 159, 162)
- Beidseitige Aufstellung der Baken
- VZ 151 allein reicht nicht aus
- Auch auf Wegen mit geringer Verkehrsbedeutung unzureichend, wenn schnell gefahren wird
- VZ 151 allein genügt wenn: Tempo ≤ 50 km/h und Übergang gut erkennbar
- Andernfalls: zusätzliche Baken erforderlich
- Bei schnellerem Tempo oder schlechter Sichtbarkeit: wie außerorts
FAQ
Häufige Fragen zu Bahnübergangszeichen
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