Halteverbot beantragen

Antrag stellen 2–3 Wochen vor dem Termin beim Straßenverkehrsamt
Schilder aufstellen Mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn des Halteverbots
Kosten gesamt Ca. 75–200 € je nach Stadt und Aufstellservice

Wer darf ein Halteverbot beantragen?

Jede Privatperson und jedes Unternehmen kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt ein temporäres, mobiles Halteverbot beantragen – sofern ein berechtigter Grund vorliegt. Typische Anlässe sind:

  • Umzug – damit Umzugswagen und Lkw ungehindert be- und entladen werden können
  • Handwerkerarbeiten – Baustellen, Gerüstaufbau, Lieferungen
  • Veranstaltungen – Feste, Filmdreh, Firmenevents
  • Container-Aufstellung – für Abbruch- oder Renovierungsarbeiten
Wichtig: Eigenmächtig aufgestellte Schilder oder selbstgebastelte Absperrungen sind illegal und rechtlich nicht wirksam. Im schlimmsten Fall wird das als Amtsanmaßung gewertet und ist eine Straftat.

Halteverbot beantragen – Schritt für Schritt

1
Zuständige Behörde ermitteln

Je nach Stadt ist unterschiedliche Stelle zuständig: Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Bezirksamt oder Tiefbauamt. Im Zweifel beim Rathaus oder Bürgerbüro nachfragen oder die Website der Gemeindeverwaltung aufrufen.

2
Antrag rechtzeitig einreichen – mindestens 14 Tage vorher

Die meisten Behörden verlangen den Antrag 2–3 Wochen vor dem gewünschten Termin. Antrag, Ort, Datum, Uhrzeit und Länge der benötigten Zone angeben. Viele Behörden bieten Online-Formulare an.

Tipp: Frühzeitig beantragen – gerade vor Umzugshochsaison (Sommer, Monatsenden) können Wartezeiten länger sein.
3
Genehmigung erhalten & Schilder organisieren

Nach Genehmigung müssen Halteverbotsschilder (Zeichen 283) aufgestellt werden. Die Schilder können gemietet werden – entweder über spezialisierte Schilderverleiher oder über das Umzugsunternehmen. Die Schilder müssen Datum und Uhrzeit des Halteverbots tragen.

4
Schilder mindestens 72 Stunden vorher aufstellen

Das Halteverbot ist erst wirksam, wenn die Schilder mindestens 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn aufgestellt sind. Parkende Fahrzeuge, die nach dem Aufstellen der Schilder nicht wegfahren, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Schilder alle 15 Meter aufstellen, wenn die Zone länger als 15 Meter ist.

Berliner Regelung: 72 Stunden sind Pflicht – aber auch in anderen Städten gilt oft diese Frist. Im Zweifel die Genehmigung prüfen.
5
Schilder nach dem Termin fristgerecht abbauen

Nach dem Umzug oder der Veranstaltung müssen die Schilder umgehend entfernt werden. Die Mietdauer und Rückgabe der Schilder ist mit dem Verleiher abzustimmen.

Kosten im Überblick

KostenpositionBetrag (ca.)Hinweis
Behördliche Genehmigung12–50 €Je nach Stadt und Zonengröße
Schildermiete (pro Tag)3–15 € pro SchildJe nach Verleiher und Anzahl
Kautionbis 100 €Wird nach Rückgabe erstattet
Aufstellservice (optional)60–140 €Dienstleister stellt Schilder auf und ab
Gesamt (typisch)75–200 €Abhängig von Stadt, Dauer, Service
Spartipp: Wer die Schilder selbst aufstellt und abhölt, spart den Aufstellservice (60–140 €). Viele Schilderverleiher liefern auch auf Selbstabholung.

Absolutes vs. eingeschränktes Halteverbot

Für Umzüge und Baustellen wird in der Regel ein absolutes Halteverbot beantragt:

Absolutes Halteverbot (Zeichen 283)

Kein Halten und kein Parken erlaubt. Ausnahme nur für Notfälle. Fahrzeuge, die trotzdem stehen, dürfen abgeschleppt werden – auf Kosten des Fahrzeughalters.

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286)

Halten bis 3 Minuten erlaubt. Kurzes Be- und Entladen bei Anwesenheit des Fahrers kann toleriert werden. Für Umzüge meist nicht ausreichend.

Mehr zu Zeichen 283 und 286, ihren Varianten (Anfang/Ende/Mitte) und den geltenden Bußgeldern: Halteverbotsschilder & Parkverbotsschilder nach StVO →

Häufige Fragen zum Halteverbot beantragen

Mindestens 14 Tage vorher, besser 2–3 Wochen. Dazu kommt: Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt sein, damit es rechtswirksam ist. Wer zu spät beantragt, riskiert, dass parkende Fahrzeuge nicht abgeschleppt werden dürfen.

Fahrzeuge, die nach dem rechtswirksamen Aufstellen der Schilder (d.h. nach der 72-Stunden-Frist) noch im Halteverbot stehen, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Das Ordnungsamt muss dazu gerufen werden – eigenmächtiges Abschleppen ist nicht erlaubt. Zusätzlich droht dem Fahrer ein Bußgeld von 20–35 €.

Beides ist möglich. Viele spezialisierte Anbieter („Schilderservice“ oder „Halteverbotsschilder-Verleiher“) übernehmen gegen Aufpreis (60–140 €) das Aufstellen, die Kontrolle und den Abbau. Umzugsunternehmen können den kompletten Antrag samt Schilderservice als Paket anbieten.

Nein. Selbstgebastelte Schilder sind illegal und rechtlich nicht wirksam. Das bedeutet: Parkende Fahrzeuge dürfen nicht abgeschleppt werden, und dem Aufsteller droht eine Geldstrafe. In schweren Fällen kann das als Amtsanmaßung gewertet werden, was strafrechtliche Folgen haben kann.

Das ist abhängig von der Stadt oder Gemeinde. In der Regel ist das Straßenverkehrsamt zuständig, in einigen Städten das Ordnungsamt, Bezirksamt oder Tiefbauamt. Die schnellste Auskunft gibt das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung oder die Website der Stadt.

Die 72-Stunden-Regel ist in Berlin ausdrücklich vorgeschrieben und wird in vielen anderen Städten ebenfalls angewendet. Die genaue Frist steht in der erteilten Genehmigung – diese sollte immer geprüft werden. Als Faustregel gilt: mindestens 3 volle Tage vor dem Umzugstag aufstellen.

Halteverbot und Parkverbot – alle Zeichen im Überblick Zeichen 283, 286, Varianten, Bilder und Bußgeldtabelle
Zu den Halteverbotsschildern →
Quellen: Straßenverkehrsordnung (StVO); bussgeldkatalog.org; bussgeldrechner.org; kommunalforum.de – Stand Oktober 2026