Das Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich „Flensburg-Punkte“ oder „Verkehrssünderkartei“ – ist das zentrale Verkehrsregister der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführt und zeichnet alle schwerwiegenden Verstöße gegen Verkehrsregeln auf. Das aktuelle System gilt seit 1. Mai 2014 und hat das alte 18-Punkte-System vollständig abgelöst.
Das 8-Punkte-System im Detail
Die vier Stufen des Fahreignungsregisters
Das FAER-System reagiert stufenweise auf die Punkteanzahl. Je mehr Punkte sich ansammeln, desto gravierender werden die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde ist verpflichtet, die Maßnahmen in dieser Reihenfolge zu ergreifen – sie kann keine Stufe überspringen.
Ein Eintrag erfolgt, aber die Fahrerlaubnisbehörde ergreift noch keine aktive Maßnahme. Der Fahrerlaubnisinhaber wird nicht automatisch informiert – er muss seinen Punktestand selbst abfragen. Empfohlen: regelmäßig den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt prüfen.
✓ Fahrerlaubnis sicherDie Fahrerlaubnisbehörde schreibt den Betroffenen an und informiert ihn über seinen Punktestand. Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Wer innerhalb der nächsten drei Monate an einem solchen Seminar teilnimmt, bekommt 1 Punkt abgezogen – aber nur wenn die Punktzahl dabei unter 4 fällt. Diese Möglichkeit gibt es nur einmal pro Maßnahme-Stufe.
⚠ Ermahnung + opt. Seminar (−1 Punkt)Die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt den Betroffenen ausdrücklich und warnt vor dem bevorstehenden Führerscheinentzug. Ein Fahreignungsseminar ermäßigt hier keine Punkte mehr – Seminare sind ab dieser Stufe wirkungslos. Der Betroffene muss jetzt sehr vorsichtig sein: Jeder weitere Punkt führt direkt zum Entzug.
⚠ Verwarnung – kein Rabatt mehr durch SeminarAb 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde zwingend entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG). Der Betroffene muss seinen Führerschein abgeben. Die Wiedererteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich – und erfordert in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), sofern die Behörde Zweifel an der Fahreignung hat. Es gibt keine Möglichkeit, den Entzug durch Seminare oder höhere Bußgelder abzuwenden.
🛑 Führerschein entzogen – MPU möglichPunktevergabe im Überblick
Welche Verstöße geben Punkte?
Nicht jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Punkteintrag. Punkte gibt es nur für schwerwiegende Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das aktuelle System kennt drei Punktwerte: 1, 2 und 3 Punkte.
| Punktwert | Kategorie | Typische Beispiele | Tilgung |
|---|---|---|---|
| 1 Punkt | Schwere Ordnungswidrigkeiten | • Geschwindigkeit 21–30 km/h über Limit (innerorts) • Rote Ampel überfahren (einfach, <1 s) • Handy am Steuer • Abstand (ab 3/10 Unterschreitung >80 km/h) • Radfahrer am Zebrastreifen nicht durchgelassen • Radfahrer: rote Ampel überfahren | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte | Besonders schwere OWi & Straftaten ohne Führerscheinentzug | • Geschwindigkeit 31+ km/h über Limit (innerorts) • Qualifizierter Rotlichtverstoß (>1 s) • Alkohol 0,5–1,09 ‰ (1. Verstoß) • Rettungsgasse nicht gebildet • Wenden auf Autobahn (Fahrbahn) | 5 Jahre |
| 3 Punkte | Straftaten mit Führerscheinentzug | • Trunkenheitsfahrt ab 1,1 ‰ (§ 316 StGB) • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) | 10 Jahre |
| – (kein Punkt) | Leichte Ordnungswidrigkeiten / Verwarnungsgelder | • Falsch parken • Gurt nicht angelegt • Zu langsam fahren • Beleuchtungsmängel • Geschwindigkeit bis 20 km/h über Limit | Kein Eintrag |
Tilgungsfristen
Wann werden Punkte gelöscht?
Punkte im Fahreignungsregister sind nicht dauerhaft – sie werden nach festgelegten Fristen automatisch gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeld- oder Strafbescheids (nicht dem Tag des Verstoßes). Mehrere Einträge laufen unabhängig voneinander – jeder hat seine eigene Tilgungsfrist.
Punkte reduzieren
Fahreignungsseminar – wann hilft es?
Das freiwillige Fahreignungsseminar ist die einzige legale Möglichkeit, Punkte aktiv zu reduzieren. Es bringt jedoch nur unter sehr konkreten Bedingungen etwas:
| Bedingung | Punktreduktion möglich? |
|---|---|
| Punktestand 1–5 Punkte + Noch nicht für diese Stufe ermahnt | Ja: −1 Punkt |
| Punktestand 6–7 Punkte (Verwarnung) | Nein – kein Rabatt ab Verwarnung |
| Seminar bereits für dieselbe Warnstufe genutzt | Nein – nur einmal pro Stufe |
| Seminar würde Punktestand unter 4 bringen | Ja (Voraussetzung: Punktergebnis nach Abzug < 4) |
| Seminar würde Punktestand nicht unter 4 bringen | Nein – kein Abzug |
Eigenen Punktestand abfragen
Kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) – online mit Online-Ausweis (eID) oder per Antrag per Post. Das Ergebnis erhalten Sie als offiziellen Auszug aus dem FAER.
Sonderregelung
Fahranfänger in der Probezeit
Für Fahranfänger in der 2-jährigen Probezeit gilt ein eigenes System, das unabhängig vom FAER-Punktesystem funktioniert. Selbst wenn keine Punkte eingetragen werden, können Probezeit-Maßnahmen ausgelöst werden.
| Verstoß in der Probezeit | Maßnahme |
|---|---|
| A-Verstoß (1. Mal): Schwerer Verstoß mit mind. 1 Punkt z.B. Geschwindigkeit >21 km/h, Rotlicht, Handy, Alkohol ab 0,5 ‰ | Probezeit verlängert auf 4 Jahre • Pflicht-Aufbauseminar |
| A-Verstoß (2. Mal): Weiterer schwerer Verstoß nach erstem | Schriftliche Verwarnung + erneutes Aufbauseminar (soweit noch nicht absolviert) |
| A-Verstoß (3. Mal oder mehr): Wiederholter schwerer Verstoß | Fahrerlaubnisentziehung |
| B-Verstoß (ohne Punkt, z.B. Gurt nicht angelegt): 2 B-Verstöße | Wie 1 A-Verstoß behandelt |
FAQ
Häufige Fragen zum Fahreignungsregister
• Online unter kba.de mit dem Online-Ausweis (eID-Funktion des Personalausweises)
• Per Post: Formloser Antrag mit Kopie des Personalausweises an: Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg
• Persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Der Auszug zeigt alle aktuell eingetragenen Punkte. Bereits getilgte Punkte werden im Auszug nicht mehr angezeigt.
Weiterführende Seiten
Welche Verstöße geben wie viele Punkte?
Die genauen Punktwerte für jeden einzelnen Tatbestand finden Sie in den entsprechenden Bußgeldkatalog-Seiten: