Strafkatalog | Bußgeldkatalog Telefonieren am Steuer


Zuletzt aktualisiert: Mai 2025

Stand: Bußgeldkatalog 2025 (§ 23 Abs. 1a StVO)

📱 Handy am Steuer

100 €
Handy in der Hand während der Fahrt – 1 Punkt
150 €
Mit Gefährdung + 1 Punkt
200 €
Mit Sachbeschädigung + 2 Punkte
55 €
Auf dem Fahrrad telefoniert (kein Punkt)

Das Verbot des Handynutzens am Steuer ist in § 23 Abs. 1a StVO geregelt und seit 2017 erheblich ausgeweitet. Verboten ist nicht mehr nur das Telefonieren – verboten ist es, ein elektronisches Gerät in der Hand zu halten und zu bedienen. Das umfasst neben Mobiltelefonen auch Tablets, MP3-Player, Navigationsgeräte, Laptops und sogar Smartwatches. Mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zählt das zu den kostspieligsten einfachen Verstößen.

Bußgeldkatalog 2025 – Handy am Steuer

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug – Pkw, Motorrad, Lkw (§ 23 Abs. 1a StVO)
Handy / elektronisches Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten und bedient
Telefonieren, Tippen, Wischen, Lesen, Navigation – alles verboten
100 €1 Punkt
   └ mit Gefährdung anderer150 €1 Punktmöglich
   └ mit Sachbeschädigung / Unfall200 €2 Punktemöglich
Fahrrad / Pedelec (§ 23 Abs. 1a StVO)
Handy während der Fahrt auf dem Fahrrad in der Hand gehalten
Gilt auch für Pedelecs bis 25 km/h – seit 2021 erhöht (war 25 €)
55 €
Weitere elektronische Geräte in der Hand (§ 23 Abs. 1a StVO)
Navigationsgerät, Tablet oder Laptop in der Hand bedient
Gilt für alle elektronischen Geräte – nicht nur Handys
100 €1 Punkt
Smartwatch bedient während der Fahrt
Auf die Uhr schauen ist erlaubt; Wischen/Tippen auf dem Display: verboten
100 €1 Punkt


Was gilt genau?

Verboten & erlaubt im Überblick

Verboten (während Fahrt)
100 € + 1 Punkt
• Handy in der Hand halten & tippen / wischen
• Handy in der Hand halten & telefonieren
• Navi in der Hand bedienen
• Tablet in der Hand nutzen
• Smartwatch auf Display tippen
• Kopfhörer mit Mikrofon, aber Gerät in der Hand
Erlaubt (während Fahrt)
Kein Bußgeld
• Freisprecheinrichtung (Gerät liegt, nicht in Hand)
• Navi fest in Halterung montiert
• Handy in Halterung – Sprachsteuerung
• Smarthwatch ansehen (nicht tippen)
• Bluetooth-Headset ohne Gerät in der Hand
• Freisprechanlage im Fahrzeug eingebaut
Stehendes Fahrzeug
Motor aus = erlaubt
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist (inkl. Start-Stop-automatisch ausgeschalteter Motor), darf das Handy in der Hand gehalten werden. Steht das Fahrzeug nur kurz – z.B. an einer roten Ampel – gilt das Verbot weiter, da der Motor läuft.
🚨
Ausnahme Notruf
112 / 110
Das Absetzen eines Notrufs (112, 110) berechtigt, das Handy auch während der Fahrt in der Hand zu halten – wenn kein Freisprechen möglich ist. Gilt nur für echte Notrufe, nicht für normale Anrufe.
Was ist „Bedienen“ im Sinne des Gesetzes? Das Gesetz verbietet nicht nur das Telefonieren – es verbietet das Halten und Bedienen in jedweder Form. Schon das Entsperren des Displays, das Wischen durch Nachrichten oder das Lesen einer WhatsApp-Nachricht mit dem Gerät in der Hand ist verboten. Das Gerät muss niedergelegt werden oder in einer Halterung liegen, damit die Bedienung erlaubt ist. Auch ein kurzer Blick auf das Gerät bei Rot ist ausreichend für ein Bußgeld.


FAQ

Häufige Fragen zum Handyverbot

Nein, auch nicht bei Rot. Das Verbot gilt immer, solange der Motor läuft – auch bei Fahrzeugen, die durch Start-Stop-Automatik temporär abgeschaltet wurden und automatisch wieder starten. Das Handy darf in der Hand gehalten werden, nur wenn der Motor dauerhaft ausgeschaltet ist (Schlüssel gezogen oder Fahrzeug komplett deaktiviert). An einer roten Ampel mit laufendem Motor gilt das Verbot vollumfänglich: Bußgeld 100 €, 1 Punkt.

Ja, aber nur wenn das Handy in einer Halterung fest montiert ist und das Display dabei nicht aktiv bedient wird. Das Starten der Navigation vor der Fahrt und das Folgen von Sprachanweisungen ist erlaubt. Das Tippen einer neuen Zieladresse während der Fahrt ist jedoch verboten – auch wenn das Gerät in der Halterung steckt. Stoppen Sie hierfür und schalten Sie den Motor aus.

Nein, Bluetooth-Headsets sind erlaubt – solange das Gerät (Handy, Tablet) selbst nicht in der Hand gehalten wird. Mit einem Headset oder einer Freisprechanlage im Fahrzeug können Sie während der Fahrt telefonieren, solange das eigentliche Endgerät abgelegt oder in einer Halterung ist. Wichtig: Das Annehmen eines Anrufs durch Tippen auf dem Handydisplay ist verboten – nutzen Sie die Annahme per Knopf am Steuer oder durch Sprachsteuerung.

Auf die Uhrzeit schauen ist selbstverständlich erlaubt – das kennen wir von analogen Uhren. Verboten ist das aktive Bedienen der Smartwatch: also Wischen, Tippen, Scrollen durch Nachrichten oder ähnliches. Eine Smartwatch ist ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Wer die Smartwatch aktiv bedient, zahlt 100 € und bekommt 1 Punkt – auch wenn die Hände am Lenkrad bleiben.

Ja, für echte Notrufe (112, 110) gilt eine Ausnahme – wenn ein Freisprechen nicht möglich ist. Wer in einer echten Notlage einen Notruf absetzt und dabei das Gerät in der Hand halten muss, handelt nicht ordnungswidrig. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für echte Notrufe – nicht für normale Telefonate, die als „wichtig“ empfunden werden. Im Zweifel: anhalten, Motor aus, dann telefonieren.

Quellen: § 23 Abs. 1a StVO (Handyverbot), BKatV 2025, StVO-Novelle 2017 (Ausweitung auf alle Geräte) & StVO-Novelle 2021 (Fahrrad)  | 
Bußgeldkatalog – alle Kategorien