55 €
Telefonieren auf dem Fahrrad (seit 2021, war 25 €)
60 €
Rote Ampel überfahren (einfach, seit 2021)
180 €
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 s, mit Gefährdung)
0 Pkte.
Die meisten Radfahrerverstöße: kein Eintrag in Flensburg
Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer und unterliegen denselben rechtlichen Pflichten wie andere Fahrer. Ordnungswidrigkeiten gelten auch auf dem Fahrrad – inklusive Rotlichtverstößen mit Flensburg-Punkten. Die Bußgelder wurden durch die StVO-Novelle 2021 bei vielen Tatbeständen deutlich erhöht. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder, S-Pedelecs (über 25 km/h) als Kleinkraftfahrzeuge mit eigenen Regeln.
Bußgeldkatalog 2025 – Radfahrer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Technische Mängel am Fahrrad (§ 67 StVZO) | ||
| Ohne Klingel gefahren Klingel ist Pflicht nach § 67 Abs. 3 StVZO | 15 € | – |
| Ohne Lampen / ohne Licht bei Dunkelheit gefahren Vorderlicht und Rücklicht sind Pflicht | 20 € | – |
| Mit defekten Bremsen gefahren Fahrräder benötigen zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen | 25 € | – |
| Fahrverhalten & allgemeine Pflichten | ||
| Freihandig gefahren § 23 StVO – Fahrrad muss jederzeit beherrschbar sein | 10 € | – |
| An ein fahrendes Fahrzeug gehängt § 18 StVZO – extrem gefährlich, z.B. an LKW hängen | 25 € | – |
| Während der Fahrt mit Mobiltelefon telefoniert § 23 Abs. 1a StVO – gilt seit 2021 auch ohne Lenker aus der Hand | 55 € | – |
| Kopfhörer getragen, die das Wahrnehmen von Umgebungsgeräuschen verhindern | 10 € | – |
| Radwegbenutzungspflicht (§ 2 Abs. 4 StVO) | ||
| Benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt Nur bei VZ 237 (Radweg-Schild) besteht Pflicht zur Radwegnutzung | 25 € | – |
| └ mit Behinderung | 30 € | – |
| └ mit Gefährdung | 35 € | – |
| Radweg in nicht zugelassener Richtung benutzt (Geisterfahrt Radweg) Entgegen der Fahrtrichtung auf einem benutzungspflichtigen Radweg | 25 € | – |
| └ mit Gefährdung | 75 € | – |
| Nebeneinanderfahren (§ 2 Abs. 4 Satz 3 StVO) | ||
| Nebeneinander gefahren ohne Behinderung Auf Fahrradsstraßen und auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen grundsätzlich erlaubt | kein Bußgeld | – |
| Nebeneinander gefahren mit Behinderung anderer Verboten, wenn Fahrzeugverkehr behindert wird | 25 € | – |
| └ mit Gefährdung | 30 € | – |
| └ mit Sachbeschädigung | 35 € | – |
| Einbahnstraßen & Fahrtrichtungsverbote | ||
| Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung benutzt (ohne „Radfahrer frei“) Entgegen der Fahrtrichtung nur bei Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt | 25 € | – |
| └ mit Behinderung | 30 € | – |
| └ mit Gefährdung | 60 € | – |
| Fußgängerbereich & Gehweg | ||
| Im Fußgängerbereich (Fußgängerzone) gefahren ohne Erlaubnis Nur mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt | 25 € | – |
| └ Fußgänger gefährdet (bei zugelassenem Fahrzeugverkehr) | 55 € | – |
| └ Fußgänger gefährdet (bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr) | 75 € | – |
| Auf dem Gehweg gefahren (ohne Erlaubnis) Nur Kinder bis 8 Jahre dürfen auf dem Gehweg radeln; Begleitperson erlaubt | 25 € | – |
| Kindbeförderung auf dem Fahrrad (§ 21 Abs. 3 StVO) | ||
| Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung auf dem Fahrrad befördert Kinder unter 7 Jahren müssen in einem Kindersitz oder Lastenraad-Gurt sitzen | 25 € | – |
| ⚠ Rote Ampel überfahren – Bußgeld + Punkt! | ||
| Rote Ampel überfahren (einfacher Rotlichtverstoß) Ampel war bei Annäherung bereits Rot oder wurde gerade Rot | 60 € | 1 Punkt |
| └ mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt |
| └ mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel bereits länger als 1 Sekunde Rot höheres Bußgeld, da gefährlicherer Verstoß | 100 € | 1 Punkt |
| └ qualifiziert mit Gefährdung | 180 € | 1 Punkt |
Pedelec und S-Pedelec: unterschiedliche Regeln
• Pedelec bis 25 km/h (herkömmliches E-Bike mit Tretunterstützung): Gilt als Fahrrad – alle obigen Regeln gelten, Radwege dürfen/müssen genutzt werden, kein Führerschein nötig, kein Mindestalter.
• S-Pedelec über 25 km/h (Schnell-E-Bike mit Motorunterstützung über 25 km/h): Gilt als Kleinkraftfahrzeug – Kleinkraftradkennzeichen und Versicherung Pflicht, Radwege verboten, Schutzhelmpflicht, Mindestalter 16 Jahre.
• E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug): eigene Regeln nach eKFV – Radweg Pflicht wo vorhanden, Versicherungspflicht, Mindestalter 14 Jahre.
• Pedelec bis 25 km/h (herkömmliches E-Bike mit Tretunterstützung): Gilt als Fahrrad – alle obigen Regeln gelten, Radwege dürfen/müssen genutzt werden, kein Führerschein nötig, kein Mindestalter.
• S-Pedelec über 25 km/h (Schnell-E-Bike mit Motorunterstützung über 25 km/h): Gilt als Kleinkraftfahrzeug – Kleinkraftradkennzeichen und Versicherung Pflicht, Radwege verboten, Schutzhelmpflicht, Mindestalter 16 Jahre.
• E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug): eigene Regeln nach eKFV – Radweg Pflicht wo vorhanden, Versicherungspflicht, Mindestalter 14 Jahre.
⚠ Telefonieren auf dem Fahrrad jetzt 55 €! Seit der StVO-Novelle 2021 gilt: Wer auf dem Fahrrad sein Mobiltelefon in der Hand hält und bedient, zahlt 55 € (früher 25 €). Das Verbot gilt auch für Freisprech-Einrichtungen, bei denen das Gerät in der Hand gehalten wird. Kopfhörer und Headsets sind erlaubt, solange die Wahrnehmung der Verkehrsgeräusche nicht beeinträchtigt wird.
FAQ
Häufige Fragen für Radfahrer
Grundsätzlich nein. Radfahrer gehören auf die Fahrbahn oder den Radweg – nicht auf den Gehweg. Ausnahmen: Kinder bis 8 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren; eine erwachsene Begleitperson darf ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unter dem Gehwegschild steht, ist der Gehweg für Radfahrer freigegeben – dann müssen sie aber auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Bußgeld für unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg: 25 €.
Nur wenn am Einbahnstraßen-Schild (VZ 220) ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist. Ohne dieses Zusatzzeichen gilt die Einbahnstraße auch für Radfahrer – das Befahren entgegen der Fahrtrichtung ist eine Ordnungswidrigkeit (25 €, bei Gefährdung 60 €). Viele Kommunen geben Einbahnstraßen für Radfahrer frei, aber das muss immer durch das Zusatzzeichen ausgewiesen sein.
Ja, sofern dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird (§ 2 Abs. 4 Satz 3 StVO). Das Nebeneinanderfahren ist explizit erlaubt – aber nur wenn kein Fahrzeugverkehr dadurch behindert wird. Auf Fahrradstraßen ist Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt, auch wenn Kraftfahrzeuge (z.B. Anlieger) zugelassen sind. Wer trotz Behinderung nebeneinander fährt: 25 €.
Ja, bei bestimmten Verstößen. Wer als Radfahrer eine rote Ampel überfährt, bekommt 1 Punkt in Flensburg – auch ohne Führerschein. Diese Punkte können sich auswirken, wenn später ein Führerschein beantragt wird. Alle anderen typischen Radfahrverstöße (Telefonieren, Radweg nicht genutzt, Nebeneinander usw.) haben keine Punkte. Die meisten Verstöße bleiben also punktefrei.
Ja. Das Handy-Verbot nach § 23 Abs. 1a StVO gilt ausdrücklich auch für Fahrräder. Wer auf dem Rad ein Mobiltelefon in der Hand hält und es bedient, zahlt seit 2021 55 €. Erlaubt ist das Bedienen nur, wenn das Fahrrad steht und der Motor ausgeschaltet ist (bei E-Bikes). Kopfhörer zum Musikhören sind erlaubt, solange die Wahrnehmung der Straßenverkehrsgeräusche nicht vollständig unterbunden wird.
Quellen: § 2 StVO (Radwegpflicht), § 23 StVO (Ablenkung), § 67 StVZO (Fahrradausrüstung), BKatV 2025, StVO-Novelle 8. Oktober 2021 |
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