30 €
Gurt nicht angelegt (Pkw oder Bus mit Gurten)
60 €
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert (1 Kind, seit 2021)
70 €
Mehrere Kinder ungesichert befördert (seit 2021)
ECE R129
Aktuelle Kindersitz-Norm „i-Size“ (seit 2013)
Die Pflicht zur Kindersicherung und zum Anlegen von Sicherheitsgurten ist in § 21a StVO (Gurt, Kindersicherung) und § 21b StVO (Schutzhelmpflicht) geregelt. Kinder unter 12 Jahren oder kürzer als 1,50 m müssen in einem geeigneten Kinderschutzsystem befördert werden. Die Verantwortung liegt beim Fahrzeugführer – nicht beim Erziehungsberechtigten.
Bußgeldkatalog 2025 – Personenbeförderung
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Schutzhelmpflicht (§ 21a Abs. 2 StVO) | |||
| Amtlich genehmigten Schutzhelm während der Fahrt nicht getragen gilt für Fahrer und Mitfahrer auf Krafträdern | 15 € | – | – |
| Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert Verantwortung liegt beim Fahrer, auch wenn Eltern einverstanden sind | 60 € | 1 Punkt | – |
| Sicherheitsgurt (§ 21a Abs. 1 StVO) | |||
| Sicherheitsgurt im Pkw nicht angelegt (Fahrer oder Mitfahrer) Jeder Insasse ist selbst verantwortlich – außer bei Kindern | 30 € | – | – |
| Sicherheitsgurt im Bus nicht angelegt (Bus mit Gurten) Gilt in Linienbussen und Reisebussen mit Gurtpflicht | 30 € | – | – |
| Kindersitz auf Beifahrerplatz mit Airbag (§ 21 Abs. 1a StVO) | |||
| Rückwärtsgerichteten Kindersitz auf Beifahrerplatz mit aktiviertem Airbag benutzt Beifahrer-Airbag muss vor Nutzung deaktiviert werden! | 30 € | – | – |
| 🚸 Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert (§ 21 Abs. 1a StVO) | |||
| Als Fahrzeugführer 1 Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert z.B. Sitz falsch eingebaut, falscher Sitz für das Gewicht/Alter des Kindes | 60 € | 1 Punkt | – |
| Als Fahrzeugführer mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert | 70 € | 1 Punkt | – |
| ⚠ Kinder ohne jede Sicherung befördert | |||
| 1 Kind ohne jede Sicherung im Fahrzeug befördert weder Kindersitz noch Gurt noch sonstiges Schutzsystem | 60 € | 1 Punkt | – |
| Mehrere Kinder ohne jede Sicherung befördert | 70 € | 1 Punkt | – |
Aktuelle Kindersitz-Normen 2025:
• ECE R129 („i-Size“): Aktuelle Norm seit 2013, wird laufend erweitert. Seit 2023 ist ECE R129 der Standard für neue Kindersitze. Sitze mit diesem Label sind an der ECE R129-Kennzeichnung zu erkennen.
• ECE R44/04: Ältere Norm, aber noch gültig und zulässig für alle vorhandenen Sitze mit dieser Prüfnummer. Sitze müssen mit „04“ am Beginn der Prüfnummer gekennzeichnet sein.
• ECE R44/03: Seit 2014 nicht mehr für Neuprodukte zulässig. Bereits vorhandene Sitze mit R44/03-Zulassung dürfen weiterhin verwendet werden – neue Sitze müssen jedoch mindestens R44/04 oder R129 entsprechen.
• ECE R129 („i-Size“): Aktuelle Norm seit 2013, wird laufend erweitert. Seit 2023 ist ECE R129 der Standard für neue Kindersitze. Sitze mit diesem Label sind an der ECE R129-Kennzeichnung zu erkennen.
• ECE R44/04: Ältere Norm, aber noch gültig und zulässig für alle vorhandenen Sitze mit dieser Prüfnummer. Sitze müssen mit „04“ am Beginn der Prüfnummer gekennzeichnet sein.
• ECE R44/03: Seit 2014 nicht mehr für Neuprodukte zulässig. Bereits vorhandene Sitze mit R44/03-Zulassung dürfen weiterhin verwendet werden – neue Sitze müssen jedoch mindestens R44/04 oder R129 entsprechen.
Wichtig: Der Kindersitz muss dem Gewicht und der Körpergröße des Kindes entsprechen. Ein zu großer oder zu kleiner Sitz gilt als „nicht vorschriftsmäßig“.
Kindersicherungspflicht
Wer muss im Kindersitz? (§ 21 StVO)
Kinder unter 150 cm
Kindersitz Pflicht
Alle Kinder unter 12 Jahren oder kürzer als 150 cm müssen in einem geeigneten Kinderschutzsystem sitzen. Bei Erfüllung einer Bedingung genügt es, wenn das Kind 150 cm groß ist.
Ab 150 cm Körpergröße
Gurt genügt
Kinder, die 150 cm oder größer sind, dürfen mit normalem Dreipunktgurt gesichert werden – unabhängig vom Alter (auch unter 12 Jahren).
Beifahrersitz
Airbag beachten
Rückwärts gerichtete Sitze (rear-facing) auf dem Beifahrersitz sind verboten, solange der Beifahrer-Airbag aktiv ist. Airbag vorher deaktivieren oder rückwärtigen Sitz auf der Rückbank nutzen.
Im Bus
Sonderregeln
In Linienbussen ohne Gurte müssen Kinder nicht gesichert werden. In Reisebussen mit Gurten gilt Gurtpflicht (auch für Kinder). Im Schulbus gelten besondere Vorschriften.
⚠ Verantwortung liegt beim Fahrer: Der Fahrzeugführer ist verantwortlich dafür, dass Kinder unter 12 Jahren ordnungsgemäß gesichert sind – nicht die Eltern, wenn diese selbst nicht fahren. Auch wenn Eltern als Mitfahrer ausdrücklich auf die Kindersicherung verzichten möchten, muss der Fahrer die Vorschrift einhalten. Einzige Ausnahme: Eltern, die selbst fahren, haften für ihre eigenen Kinder.
FAQ
Häufige Fragen zur Personenbeförderung
Kinder brauchen keinen Kindersitz mehr, wenn sie mindestens 150 cm groß sind – unabhängig vom Alter. Alternativ entfällt die Pflicht auch mit dem 12. Geburtstag (wenn das Kind nicht 150 cm groß ist, muss es jedoch weiterhin im Kindersitz sitzen). Der normale Dreipunktgurt kann dann genutzt werden, sofern er korrekt anliegt (Beckengurt über Hüfte, Schultergurt über Schulter, nicht am Hals).
ECE R44 (in Version 03 und 04) ist die ältere Norm, die Kindersitze nach Gewichtsklassen einteilt (Gruppe 0, I, II, III). ECE R44/04 ist noch gültig und zugelassen. ECE R129 („i-Size“) ist die neuere Norm, die Körpergröße statt Gewicht als Maßstab nutzt, eine längere Rückwärtsfahrt vorschreibt und verbesserten Seitenaufprallschutz fordert. Beide Normen sind aktuell gültig. Seit 2023 können keine neuen Sitze nach R44/03 mehr zertifiziert werden.
Ja, Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren – mit entsprechendem Kindersitz. Bei einem rückwärts gerichteten Kindersitz (rear-facing) muss der Beifahrer-Airbag jedoch deaktiviert sein, da ein auslösender Airbag schwerste Verletzungen verursachen kann. Ein vorwärts gerichteter Sitz darf auch bei aktivem Airbag benutzt werden, da der Abstand ausreicht. Für die Sicherheit wird empfohlen, Kinder grundsätzlich auf der Rückbank zu transportieren.
Rechtlich ist ein geliehener oder gebrauchter Sitz erlaubt, solange er über eine gültige Prüfnummer (ECE R44/04 oder ECE R129) verfügt und keine sichtbaren Schäden hat. Sicherheitstechnisch raten Experten davon ab: Ein Sitz, der bei einem Unfall belastet wurde, kann unsichtbare Risse haben. Kindersitze, die bei einem Unfall mit mehr als 30 km/h beteiligt waren, sollten grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.
Quellen: § 21 StVO (Kindersicherung, Gurte), § 21a StVO (Gurtpflicht), § 21b StVO (Helmtragepflicht), ECE R129 / ECE R44, BKatV 2025 |
Bußgeldkatalog – alle Kategorien
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