VZ 720
Zeichen für den Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO)
Halten
Pflicht: Erst anhalten, dann vorsichtig rechts abbiegen
70 €
Mindestbußgeld: Nicht angehalten vor dem Abbiegen
150 €
Höchstbußgeld: Fußgänger/Radfahrer gefährdet
Der grüne Pfeil an einer roten Ampel (VZ 720) erlaubt das Rechtsabbiegen trotz Rotlicht – aber nur unter strengen Bedingungen. Das Schild dürfen nur Pkw und Motorräder nutzen, nicht aber Busse, Lkw über 3,5 t oder Radfahrer (außer wenn das Schild explizit für Radfahrer gilt). Wichtigste Pflicht: Vor dem Abbiegen muss zwingend an der Haltlinie angehalten werden – ein bloßes Langsamerfahren reicht nicht.
Bußgeldkatalog 2025 – Grünpfeil
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Haltepflicht (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) | |||
| Am Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht an der Haltlinie angehalten Verlangsamung oder Schleichen genügt nicht – vollständiger Halt erforderlich | 70 € | 1 Punkt | – |
| Gefährdung & Behinderung freigegebener Verkehrsrichtungen | |||
| Beim Abbiegen Verkehr der freigegebenen Richtungen behindert z.B. Geradeausfahrer mussten bremsen | 70 € | 1 Punkt | – |
| Beim Abbiegen Verkehr der freigegebenen Richtungen gefährdet | 100 € | 1 Punkt | – |
| Fußgänger- und Radverkehr (§ 37 Abs. 2 StVO) | |||
| Fußgänger- oder Radverkehr der freigegebenen Richtungen behindert Fußgänger, die bei Grün überqueren, haben stets Vorrang | 100 € | 1 Punkt | – |
| Fußgänger- oder Radverkehr der freigegebenen Richtungen gefährdet | 150 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Sachbeschädigung | 175 € | 1 Punkt | – |
| ⚠ Unberechtigte Nutzung des Grünpfeils | |||
| Fahrzeug darf den Grünpfeil nicht nutzen (z.B. Lkw über 3,5 t, Bus) Grünpfeil gilt nur für Fahrzeuge, die nicht vom Haltverbot ausgenommen sind | 100 € | 1 Punkt | – |
Was bedeutet „freigegeben Verkehrsrichtungen“? Wenn Sie bei Rot rechts abbiegen, gibt es anderen Verkehr, der weiterhin grün hat: z.B. Geradeausfahrer der Querstraße oder Fußgänger, die bei Grün die Straße überqueren, auf die Sie einbiegen. Dieser Verkehr hat immer Vorrang. Sie dürfen erst einbiegen, wenn Sie sicher sind, dass Sie niemanden behindern oder gefährden.
Wer darf den Grünpfeil nutzen?
Regeln & Ausnahmen
Erlaubt
Standard-Pkw
Pkw, Motorräder und leichte Kraftfahrzeuge bis 3,5 t dürfen den Grünpfeil nutzen – nach vollständigem Halt an der Haltlinie und nur wenn keine Gefährdung besteht.
Nicht erlaubt
Lkw / Busse
Lkw über 3,5 t, Busse und Straßenbahnen dürfen den Grünpfeil grundsätzlich nicht nutzen – wegen des längeren Abbiegeweges und des schlechten toten Winkels.
Radfahrer
Nur mit eigenem Grünpfeil
Radfahrer dürfen den Grünpfeil nur nutzen, wenn das Schild explizit für den Radverkehr gilt (eigenes Radfahrer-Grünpfeil-Schild). Ansonsten gilt: Halt bei Rot.
Einsatzfahrzeuge
Eigene Regeln
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal dürfen auch ohne Grünpfeil bei Rot abbiegen – nach Maßgabe der besonderen Einsatzregeln.
⚠ Vollständiger Halt ist Pflicht – kein Schleichen: Ein bloßes Abbremsen oder Schleichen genügt beim Grünpfeil nicht. Das Fahrzeug muss vollständig zum Stillstand kommen – alle Räder müssen stehen – bevor vorsichtig in die Kreuzung eingefahren werden darf. Wer ohne vollständigen Halt abbiegt, begeht einen Rotlichtverstoß – Bußgeld: 70 €, 1 Punkt.
FAQ
Häufige Fragen zum Grünpfeil
Ja, eindeutig. § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO schreibt vor: Wer das grüne Pfeilschild nutzt, muss zuvor an der Haltlinie oder vor der Kreuzung angehalten haben. Das Fahrzeug muss vollständig zum Stillstand kommen – ein bloßes Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit erfüllt diese Anforderung nicht. Wer ohne vollständigen Halt abbiegt, begeht einen Verstoß gegen die Haltepflicht: 70 €, 1 Punkt.
Nur wenn das Schild ausdrücklich für Radfahrer gilt – erkennbar an einem speziellen Radfahrer-Grünpfeil-Schild. Das normale VZ 720 (schwarz mit grünem Pfeil) gilt nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrer müssen bei Rot warten, es sei denn, es ist ein eigenes Radfahrer-Grünpfeilschild aufgestellt. In einigen Städten wurden solche speziellen Radfahrerpfeile eingeführt.
Fußgänger und Radfahrer, die auf der freigegebenen Verkehrsrichtung (d.h. bei deren Grünphase) die Straße überqueren, haben immer Vorrang – auch gegenüber Fahrzeugen, die per Grünpfeil abbiegen. Wer einen Fußgänger behält: 100 €, 1 Punkt; bei Gefährdung: 150 €, 1 Punkt; mit Sachschaden: 175 €. Zusätzlich kann je nach Unfallfolge strafrechtliche Verantwortung entstehen.
Grundsätzlich nein. Das Grünpfeilschild (VZ 720) gilt nur für Kraftfahrzeuge, die den Abbiegevorgang sicher durchführen können. Lkw über 3,5 t, Busse und Straßenbahnen sind vom Grünpfeil ausgeschlossen – wegen des längeren Abbiegeweges, des schlechten toten Winkels und der erhöhten Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. Ein Lkw, der dennoch den Grünpfeil nutzt, riskiert 100 €, 1 Punkt.
Quellen: § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO (Grünpfeil), VZ 720 StVO-Anlage 3, BKatV 2025 |
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