Kreisverkehr Verkehrszeichen wieder in die StVO aufgenommen!

Kreisverkehr Verkehrszeichen

Kreisverkehr Verkehrsschild wieder in die StVO aufgenommen

Kreisverkehr ist nun auch wieder ein offizieller Begriff in der StVO. Das Kreisverkehr Verkehrszeichen gab es für lange Zeit nicht mehr, genau genommen, seit dem im September 2009 der für den Kreisverkehr zuständige Paragraph 9a (besondere Regelung von Vorfahrt und Blinken) in andere Paragraphen ausgelagert worden ist.

Kreisverkehr Regeln:
– Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.
– Das blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist untersagt.
– Unmittelbar bevor man den Kreisverkehr verlassen möchte, muss der Blinker rechts gesetzt werden.
– Die Mittelinsel in einem Kreisverkehr darf nicht überfahren werden.
– Das Halten ist im Kreisverkehr untersagt.
– Rückwärtsfahren ist verboten.
– Extrarunden drehen ist untersagt.

Mehr zum Verkehrsschild Kreisverkehr finden Sie in unserer Rubrik Verkehrsschilder bzw. Verkehrszeichen nach § 41 StVO!