Parkverbot Bußgeldkatalog

Strafkatalog Parkverbot und Halteverbot


Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle.
  • im Bereich einer scharfen Kurve
  • auf einem Fußgängerüberweg.
  • in einem Abstand von weniger als 5 Metern von einem Fußgängerüberweg
  • im Haltverbot (Zeichen 283).
  • links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295).
  • auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil).
  • innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Haltverbot.
  • näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen, einem Andreaskreuz (Zeichen 201), einem Zeichen 205 oder einem Zeichen 206 und verdeckten dieses.
  • verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes.
  • verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.
  • verbotswidrig auf einem Gehweg.
  • nicht am rechten Fahrbahnrand.

Halten

  • Halten: 10 €
  • mit Behinderung:
    15 €

Parken

  • Parken: 15 €
  • mit Behinderung:
    25 €
  • länger als 1 Std.:
    25 €
  • länger als 1 Std. mit Behinderung: 35 €


Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • unzulässig im eingeschränkten Haltverbot.
  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 oder 290 mit Zusatzschild “Bewohner mit Parkausweis frei”. Ein besonderer Parkausweis
    lag nicht gut lesbar aus.
  • auf dem Gehweg (Zeichen 315), obwohl dies durch Zusatzschild für Sie verboten war.
  • auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung bzw. durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war,
    obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat.
  • auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
  • auf einem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzschild angegebene Zeit hinaus.
  • beim zulässigen Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.

Parken

  • Parken: 15 €
  • mit Behinderung: 25 €
  • länger als 1 Std.: 25 €
  • länger als 1 Std. mit Behinderung: 35 €

Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war.
  • weniger als 5 Meter vor der Kreuzung oder Einmündung.
  • weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung oder Einmündung.
  • verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen.
  • im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
  • auf einer schmalen Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
  • in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild (Zeichen 224)
  • auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss.
  • außerhalb geschlossener Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306).
  • obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.
  • innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot.
  • vor einer Bordsteinabsenkung.

Parken

  • Parken: 10 €
  • mit Behinderung:
    15 €
  • länger als 1 Std.:
    20 €
  • länger als 1 Std. mit Behinderung: 30 €


Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehrauffahrtszone, einer Feuerwehrzufahrt oder eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen).
  • vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.

Halten

  • Halten: 10 €
  • mit Behinderung: 15 €

Parken

  • Parken: 35 €


Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • im Fahrraum von Schienenfahrzeugen.

Halten

  • Halten: 20 €
  • mit Behinderung: 30 €

Parken

  • Parken: 25 €
  • mit Behinderung: 35 €


Parkverbot – Tatbestandsnummern 112000 bis 112612

Tatbestand Strafe (€)

Sie hielten/parkten …

  • unzulässig in zweiter Reihe.

Halten

  • Halten: 15 €
  • mit Behinderung: 20 €

Parken

  • Parken: 20 €
  • mit Behinderung: 25 €
  • länger als 1 Std.: 30 €
  • länger als 1 Std. mit Behinderung: 35 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112386

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.

35 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112396

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war.

30 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112397

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies
    für diese Zeit verboten war.

30 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112398

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen.

20 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112067

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie parkten in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung.

15 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112446

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie missachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke.

10 €


Parkverbot – Tatbestandsnummer 112456

Tatbestand Strafe (€)
  • Sie hielten oder parkten nicht Platz sparend.

10 €



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