🔄 Korrigiert und ausgebaut. Die früheren Tabellen zeigten das abgeschaffte 4-Punkte-System und eine überflüssige „Neue Punkteregelung“-Spalte. Neu hinzugekommen: die Erklärung der Faustformel („halber Tacho“), einfache Abstandsverstöße außerhalb der Tabelle, aktualisierte Lkw-Regel und Punkte auf max. 2 korrigiert.
§ 4
StVO – Abstandspflicht beim Fahren
halber Tacho
Faustregel: Mindestwert in Metern = halber Tachowert
400 €
Höchstbußgeld: ab 130 km/h, unter 1/10 des halben Tachos
3 Monate
Maximales Fahrverbot bei extremem Unterschreiten des Abstands
Die Abstandsregel verstehen
Was bedeutet „halber Tacho“? Die Faustregel für den Sicherheitsabstand: Mindestabstand in Metern = halber Tachowert. Bei 100 km/h also mindestens 50 Meter. Bei 120 km/h mindestens 60 Meter. Die Tabelle des Bußgeldkatalogs gibt dann an, welche Sanktion droht, wenn ein bestimmter Bruchteil dieses Mindestabstands unterschritten wird.
Beispiel bei 100 km/h → Mindestabstand 50 m: • Unter 5/10 = unter 25 m → 75 € • Unter 3/10 = unter 15 m → 160 € + 1 Monat Fahrverbot • Unter 1/10 = unter 5 m → 320 € + 3 Monate Fahrverbot
Bußgeldkatalog 2025 – Abstand
Pkw: Abstand bei mehr als 80 km/h
Diese Tabelle gilt für Pkw und leichte Kfz (bis 3,5 t), wenn die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 80 km/h betrug und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug den genannten Bruchteil des halben Tachowertes unterschritt.
Abstand betrug weniger als … (bei mehr als 80 km/h)
Beispiel bei 100 km/h
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
unter 25 m
75 €
1 Punkt
–
4/10 des halben Tachowertes
unter 20 m
100 €
1 Punkt
–
3/10 des halben Tachowertes
unter 15 m
160 €
2 Punkte
1 Monat
2/10 des halben Tachowertes
unter 10 m
240 €
2 Punkte
2 Monate
1/10 des halben Tachowertes
unter 5 m
320 €
2 Punkte
3 Monate
Pkw: Abstand bei mehr als 130 km/h
Höhere Bußgelder gelten, wenn die Geschwindigkeit mehr als 130 km/h betrug. Die Tabelle gilt auch auf der Autobahn ohne Tempolimit bei entsprechender Geschwindigkeit.
Abstand betrug weniger als … (bei mehr als 130 km/h)
Beispiel bei 150 km/h
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
unter 37,5 m
100 €
1 Punkt
–
4/10 des halben Tachowertes
unter 30 m
180 €
1 Punkt
–
3/10 des halben Tachowertes
unter 22,5 m
240 €
2 Punkte
1 Monat
2/10 des halben Tachowertes
unter 15 m
320 €
2 Punkte
2 Monate
1/10 des halben Tachowertes
unter 7,5 m
400 €
2 Punkte
3 Monate
Lkw: Mindestabstand 50 m auf der Autobahn
Für Lastkraftfahrzeuge gilt auf der Autobahn eine besondere Regel: Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h muss ein Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden (§ 4 Abs. 3 StVO). Dies soll ausreichend Sicherheitsabstand für den längeren Bremsweg schwerer Fahrzeuge gewährleisten.
Tatbestand (Lkw, Autobahn)
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Mindestabstand 50 m auf Autobahn nicht eingehalten § 4 Abs. 3 StVO – bei mehr als 50 km/h
Unzureichenden Abstand zum Vordermann gehalten (unter 80 km/h) § 4 Abs. 1 StVO – einfacher Verstoß ohne Tabellenwert
25 €
–
–
└ mit Gefährdung
75 €
1 Punkt
–
└ mit Sachbeschädigung
100 €
1 Punkt
–
⚠ Wiederholungstäter: Wer innerhalb von 12 Monaten einen zweiten Abstandsverstoß begeht, muss mit einem Fahrverbot rechnen, das über die Tabellenwerte hinausgehen kann. Gerichte werten wiederholte Dicht-Auffahren-Verstöße als besonders schwerwiegend, da das Hinterherjagen mit extremem Auffahrdruck Einschüchterung darstellt und als nötigungsnahes Verhalten gewertet werden kann (§ 240 StGB).
Schnellrechner: Mindestabstand
So berechnen Sie Ihren Mindestabstand
🚙
Bei 80 km/h
40 Meter
Halber Tacho = 40 m Mindestabstand. 3/10 = 12 m (FV 1 Monat!)
🚙
Bei 100 km/h
50 Meter
Halber Tacho = 50 m Mindestabstand. 3/10 = 15 m (FV 1 Monat!)
🚙
Bei 130 km/h
65 Meter
Halber Tacho = 65 m Mindestabstand. Höhere Bußgeldtabelle gilt ab 130 km/h.
🚙
Bei 150 km/h
75 Meter
Halber Tacho = 75 m. 3/10 = 22,5 m → 240 € + 1 Monat FV.
FAQ
Häufige Fragen zum Abstandsverstoß
Abstandsmessungen werden häufig durch Videomessgeräte auf Brücken (sog. Videoabstandsmessanlagen) oder durch stationäre Anlagen wie VKS (Verkehrskomponenten-Sensoren) durchgeführt. Die Messung erfasst üblicherweise die Zeitlücke zwischen zwei Fahrzeugen in Sekunden. Aus Geschwindigkeit und Zeitlücke wird der Abstand in Metern errechnet. Auch Polizeibeamte können Abstände durch Mitfahren und Beobachten feststellen.
Der „halbe Tacho“ ist eine Faustregel für den Mindest-Sicherheitsabstand, aber kein fester gesetzlicher Grenzwert. § 4 Abs. 1 StVO schreibt vor, einen „ausreichenden Abstand“ einzuhalten. Die Bußgeldtabelle greift erst, wenn bei über 80 km/h bestimmte Bruchteile des halben Tachowertes unterschritten werden. Unterhalb von 80 km/h oder bei ungefährlichem Unterschreiten gibt es kein festes Bußgeldraster, sondern ein allgemeines Verwarnungsgeld.
Ja. Wer durch extremes Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug psychischen Druck ausübt, um es zur Freigabe der Fahrspur zu zwingen, kann sich nach § 240 StGB (Nötigung) und § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) strafbar machen. Derartige Fälle werden zusätzlich zum Bußgeld strafrechtlich verfolgt und können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Einschlagendes Licht und Ständiges Einordnen in geringem Abstand sind ebenfalls Nötigungshandlungen.
Bei höheren Geschwindigkeiten ist der Bremsweg erheblich länger und die Reaktionszeit relativ gesehen kürzer. Ein zu geringer Abstand bei 130+ km/h ist deshalb deutlich gefährlicher als bei 80 km/h. Der Gesetzgeber hat dies durch eine separate und höhere Bußgeldtabelle ab 130 km/h abgebildet. Bei 150 km/h entspricht 3/10 des halben Tachowertes nur noch 22,5 Metern – das ist weniger als die Länge von drei Pkw.
Lkw haben einen deutlich längeren Bremsweg als Pkw. Die feste 50-Meter-Regelung nach § 4 Abs. 3 StVO gilt auf Autobahnen ab 50 km/h, um einen Mindestpuffer zu garantieren, der auch bei unerwarteten Bremsmanövern ausreicht. Diese Regelung soll auch das sog. „Elefantenrennen“ zwischen zwei überholenden Lkw entschärfen, bei dem hinter dem überholenden Lkw oft kein ausreichender Abstand mehr gehalten wird.