§ 18
StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
200 €
Bußgeld: Wenden auf Autobahn (Fahrbahn)
2 Punkte
Höchste OWi-Punktzahl pro Verstoß im aktuellen System
§ 315b
StGB – Geisterfahrt = Straftat, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten besondere Verkehrsregeln (§ 18 StVO). Viele Verstöße sind auf der Autobahn schwerwiegender als auf normalen Straßen – wegen der hohen Geschwindigkeiten und der eingeschränkten Reaktionszeit. Die gefährlichsten Verstöße wie Geisterfahren oder Wenden auf der Fahrbahn können von Ordnungswidrigkeiten in Straftaten nach § 315b und § 315c StGB umschlagen.
Bußgeldkatalog 2025 – Autobahn| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Wenden & Rückwärtsfahren auf der Autobahn (§ 18 Abs. 7 StVO) | |||
| Wenden oder Rückwärts in Ein- oder Ausfahrt oder auf Beschleunigungsstreifen inkl. Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Zu-/Abfahrten | 75 € | 1 Punkt | – |
| Wenden oder Rückwärts auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen auch: entgegen der Fahrtrichtung auf dem Standstreifen | 130 € | 1 Punkt | – |
| Wenden oder Rückwärts auf der durchgehenden Fahrbahn höchste Gefahr – Grenze zur Straftat | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Wenden oder Rückwärts auf Fahrbahn mit Gefährdung | 300 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Seitenstreifen (§ 18 Abs. 9 StVO) | |||
| Ohne Not auf dem Seitenstreifen gefahren Seitenstreifen darf nur bei Stau mit Freigabe genutzt werden | 75 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | – |
| Halten & Parken auf Autobahn (§ 18 Abs. 8 StVO) | |||
| Halten oder Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße nur in Notfällen erlaubt; Warnblinkanlage & Warndreieck Pflicht | 70 € | 1 Punkt | – |
| └ ohne Warndreieck aufgestellt / Absicherung unterlassen | 70 € | 1 Punkt | – |
| Rechtsfahrgebot & Einfahren (§§ 18, 2 StVO) | |||
| Dauerhaftes Fahren auf der linken Spur (Linksfahrer ohne Grund) § 2 Abs. 2 StVO – Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen | 80 € | 1 Punkt | – |
| Beim Einfahren auf Autobahn dem Verkehr nicht Vorrang gewährt § 18 Abs. 3 StVO – Auffahrender hat Wartepflicht | 70 € | 1 Punkt | – |
| └ mit Gefährdung | 140 € | 1 Punkt | – |
| Mindestgeschwindigkeit & Fußgänger (§ 18 Abs. 1 StVO) | |||
| Zu langsam gefahren / Mindestgeschwindigkeit unterschritten Autobahn darf nur benutzen, wer mindestens 60 km/h fahren kann | 30 € | – | – |
| Fußgänger auf der Autobahn (betritt Fahrbahn unbefugt) Betritt der Fahrbahn ist verboten; gilt auch für Radfahrer | 10 € | – | – |
⚠ Straftat: Geisterfahrt und grob verkehrswidriges Verhalten
Wer auf einer Autobahn fährt, wendet oder rückwärtsg geht und dabei andere Menschen gefährdet, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Ebenso kann grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten zur Gefährdung nach § 315c StGB führen.
Sanktionen bei Straftat:
Wer auf einer Autobahn fährt, wendet oder rückwärtsg geht und dabei andere Menschen gefährdet, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Ebenso kann grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten zur Gefährdung nach § 315c StGB führen.
Sanktionen bei Straftat:
- Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Entzug der Fahrerlaubnis (kein zeitliches Fahrverbot, sondern dauerhafter Entzug)
- Sperrfrist für Neuerteilung (6 Monate bis zu 5 Jahren)
- Im Bußgeldregister 3 Punkte (Straftatenregelung, separat vom OWi-System)
- Ggf. MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wichtig: Rettungsgasse
Rettungsgasse nicht gebildet – hohe Bußgelder seit 2020
Die Rettungsgasse muss auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen bei Stau sofort gebildet werden – nicht erst wenn Rettungsfahrzeuge zu sehen sind. Seit 2020 gelten dafür deutlich höhere Bußgelder.
| Tatbestand (Rettungsgasse) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Keine Rettungsgasse gebildet bei Stau § 11 Abs. 2 StVO – gilt auch auf Kraftfahrstraßen | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| └ mit Gefährdung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| └ mit Sachbeschädigung | 280 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Rettungsgasse zweckwidrig benutzt (reingefahren ohne Berechtigung) z.B. als Abkürzung im Stau | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Wie wird die Rettungsgasse gebildet? Auf einer zweispurigen Autobahn fährt der linke Fahrstreifen nach links, der rechte nach rechts. Bei drei oder mehr Spuren fährt nur die ganz linke Spur nach links, alle anderen nach rechts. Die Gasse muss so breit sein, dass Einsatzfahrzeuge (mindestens 3 m Breite) sicher durchfahren können. Auch auf dem Standstreifen darf nicht gefahren werden.
FAQ
Häufige Fragen zu Autobahn-Verstößen
Nein, grundsätzlich nicht. Der Standstreifen (Seitenstreifen) darf nur in einem echten Notfall benutzt werden (z.B. Reifenpanne). Im Stau darf der Seitenstreifen nur dann als Fahrstreifen genutzt werden, wenn er durch Wechselverkehrszeichen (VZ 223.1–223.3) oder durch eine Polizeibeamten ausdrücklich freigegeben wurde. Ohne Freigabe: Bußgeld 75 €, 1 Punkt; bei Gefährdung 150 €, 2 Punkte.
Eine Geisterfahrt liegt vor, wenn jemand auf der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung fährt. Wenn dabei andere Menschen gefährdet werden, ist das eine Straftat nach § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) – kein Bußgeld, sondern Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, dazu Entzug der Fahrerlaubnis. Wer wendet oder rückwärtsgährt ohne unmittelbare Gefährdung wird zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt (200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
Sobald der Verkehr zum Stehen kommt oder sich zähflüssig bewegt, müssen alle Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden – nicht erst beim Hören von Sirenen. Auf zwei Spuren: links fährt nach links, rechts nach rechts. Auf drei oder mehr Spuren: nur die ganz linke Spur fährt nach links, alle anderen nach rechts. Die Gasse muss mindestens 3 m breit sein. Verstecken auf dem Seitenstreifen ist keine Rettungsgassenlösung. Bußgeld für Nichtbeachten: 200–280 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Der fließende Autobahnverkehr hat immer Vorfahrt vor dem einfahrenden Fahrzeug (§ 18 Abs. 3 StVO). Wer auf eine Autobahn einfährt, muss dem Verkehr Vorrang gewähren. Dennoch müssen Autobahnfahrer nach Möglichkeit die linke Spur freimachen oder die Geschwindigkeit anpassen, um das Einfahren zu erleichtern – soweit dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Bußgeld für Vorfahrtmissachtung beim Einfahren: 70 €, 1 Punkt.
Nein. Das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 2 StVO) gilt auch auf Autobahnen. Fahrzeuge müssen möglichst weit rechts fahren. Die linke Spur darf nur zum Überholen benutzt werden. Dauerhaftes Linksfahren ohne Überholvorgang kostet 80 € und 1 Punkt. Wer dabei andere Fahrzeuge behält und zum Drängen verleitet, riskiert zusätzlich eine Nötigungsanzeige.
Quellen: § 18 StVO (Autobahnen), § 11 Abs. 2 StVO (Rettungsgasse), § 315b / 315c StGB (Straftaten), Bußgeldkatalog-Verordnung 2025 | Bußgeldkatalog – alle Kategorien