Parkverbot Bußgeldkatalog 2026 – aktuelle Strafen, Punkte & Regeln

Wer falsch parkt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen – in bestimmten Fällen können auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen. Hier findest du die aktuellen Sanktionen laut Bußgeldkatalog für das Jahr 2025/2026 im Überblick.

Parkverbot & Bußgeldkatalog 2025/2026
PDF-Zusammenfassung · Stand 2025/2026 · inkl. Bußgeldtabellen & FAQ


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Gut zu wissen: Seit der StVO-Novelle im November 2021 wurden die Bußgelder für Park- und Halteverstöße deutlich erhöht. Besonders bei Behinderung oder Gefährdung drohen bis zu 110 € sowie Punkte in Flensburg.

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Halten bedeutet, dass ein Fahrzeug freiwillig zum Stillstand gebracht wird, z. B. beim Aussteigenlassen von Personen – der Fahrer bleibt dabei im Fahrzeug. Parken liegt vor, wenn das Fahrzeug länger als drei Minuten steht oder verlassen wird.

Wo darf laut StVO nicht gehalten oder geparkt werden?

  • Im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 283 / 286)
  • Auf Gehwegen, Radwegen und Radschnellwegen
  • Vor Bordsteinabsenkungen und Grundstücksausfahrten
  • In zweiter Reihe
  • Vor Feuerwehrzufahrten und über Hydranten
  • 5 m vor Kreuzungen, Einmündungen oder Zebrastreifen
  • Im Haltestellenbereich von Bus und Straßenbahn
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (außerhalb Pannen-/Nothaltebuchten)

Bußgelder für Parken & Halten 2025/2026

Parkverstöße ohne Punkte

VerstoßBußgeldPunkte
Parken im Halteverbot / an unübersichtlicher Stelle, in Kurve, auf Zebrastreifen, 5 m vor Lichtzeichen35 €
… mit Behinderung oder länger als 1 Stunde55 €
Parken auf Geh-/Rad- oder Radschnellweg55 €
Vor Feuerwehrzufahrt / auf Schwerbehindertenparkplatz / im Fußgängerbereich55 €
Parken ohne Parkscheibe/-schein – Überschreitung bis 30 Min.20 €
… bis 1 Stunde25 €
… bis 2 Stunden30 €
… bis 3 Stunden35 €
… über 3 Stunden40 €

Parkverstöße mit Punkten in Flensburg

VerstoßBußgeldPunkte
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung55 €1
Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung80 €1
Parken in zweiter Reihe mit Unfall110 €1
Parken auf Autobahn / Kraftfahrstraße (außerhalb Pannenbucht)70 €1
Rettungsgasse blockiert200–320 €2 + Fahrverbot

Besondere Fälle – Rettungsgasse & Bordsteinabsenkung

Wer eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 200–320 €, 2 Punkten und einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Parken vor einer Bordsteinabsenkung (z. B. Rollstuhlrampe) ist ebenfalls verboten und wird als Parken vor einer Grundstücksein-/-ausfahrt geahndet.

FAQ zum Parkverbot

Wann bekomme ich Punkte beim Falschparken?

Punkte in Flensburg gibt es beim Falschparken nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer konkret behindert oder gefährdet werden – z. B. beim Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (1 Punkt) oder beim Blockieren der Rettungsgasse (2 Punkte + Fahrverbot).

Wie lange darf ich im eingeschränkten Halteverbot stehen?

Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) ist nur kurzes Halten zum Be- und Entladen erlaubt – das Fahrzeug muss dabei beobachtungsbereit besetzt bleiben. Echtes Parken ist verboten.

Was passiert bei wiederholtem Falschparken?

Bei mehrfachen Verstößen können die Behörden das Fahrzeug abschleppen lassen – die Kosten (oft 100–300 €) trägt der Halter zusätzlich zum Bußgeld. Eine automatische Bußgelderhöhung für Wiederholungstäter gibt es im deutschen Recht nicht, jedoch kann das Ordnungsamt bei Dauerparkern gezielt kontrollieren.

Kann ich gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen?

Ja. Nach Ablauf der Zahlungsfrist (1 Woche) folgt ein Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden kann – z. B. bei falschem Kennzeichen, unklarer Beschilderung oder wenn das Fahrzeug lediglich gehalten hat.