Strafkatalog StVO

Strafkatalog und Bußgeldkatalog Verkehr

Straßenverkehrsrecht (StVR)

Unsere Übersicht des deutschen Strafkatalog bzw. Bußgeldkatalog enthält sämtliche Änderungen der Bußgelder, sowie die Punktevergabe bei Regelverstößen im Straßenverkehr.

Novelle der StVO 2021

+++ UPDATE: Der neue Strafkatalog / Bußgeldkatalog (StVO-Novelle) tritt in Kraft – Verkehrsminister verzichten auf Verschärfung der Fahrverbote +++

Der Bundesrat hat der (fahrradgerechten) Novelle der Straßenverkehrsordnung am 08.10.2021 zugestimmt. Damit kommen neue Regeln und Strafen für Regelverstöße auf die Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen zu:

  • Überholabstand zu Fahrrädern innerorts und außerorts in der StVO: Innerhalb von Ortschaften gilt ein Überholabstand von 1,5 Metern, ausserorts ein Abstand von 2 Metern
  • Haltverbot auf Schutzstreifen
  • LKW dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren (LKW ü 3,5 Tonnen)
  • Neuregelung zum Halten und Parken an Kreuzungen
  • Erhöhung der Sanktionen für Fahrradfahren auf Gehwegen

Strafen StVO-Novelle 2021 im Einzelnen

Folgende Punkte ändern sich im Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren innerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen

  • Überschreitung bis 10 km/h: 30 statt 15 Euro
  • Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 50 statt 25 Euro
  • Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 70 statt 35 Euro
  • Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 115 statt 80 Euro
  • Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 180 statt 100 Euro
  • Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 260 statt 160 Euro
  • Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 400 statt 200 Euro
  • Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 560 statt 280 Euro
  • Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 700 statt 480 Euro
  • Überschreitung von über 70 km/h: 800 Euro
  • Folgende Punkte ändern sich im Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren außerorts für normale Pkw bis 3,5 Tonnen

  • Überschreitung bis 10 km/h: 20 statt 10 Euro
  • Überschreitung von 11 bis 15 km/h: 40 statt 20 Euro
  • Überschreitung von 16 bis 20 km/h: 60 statt 30 Euro
  • Überschreitung von 21 bis 25 km/h: 100 statt 70 Euro
  • Überschreitung von 26 bis 30 km/h: 150 statt 80 Euro
  • Überschreitung von 31 bis 40 km/h: 200 statt 120 Euro
  • Überschreitung von 41 bis 50 km/h: 320 statt 160 Euro
  • Überschreitung von 51 bis 60 km/h: 480 statt 240 Euro
  • Überschreitung von 61 bis 70 km/h: 600 statt 440 Euro
  • Überschreitung von über 70 km/h: 700 Euro
  • Anpassung der Bußgelder und Regeln beim Parken

  • Pkw im Halte- oder Parkverbot abstellen, Verwarnungsgeld von bis zu 55 statt bis zu 15 Euro
  • Verstoß gegen das Halteverbot auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und Parken und Halten in zweiter Reihe bis zu 110 Euro
  • Vorschriftswidriges Nutzen der Gehwege, linksseitig angelegte Radwege und Seitenstreifen: bis zu 200 Euro statt bis zu 25 Euro
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 statt 35 Euro
  • Parkverstöße in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen: bis zu 100 Euro
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge: 55 Euro
  • Um zur Detailansicht des Strafkatalog / Bußgeldkatalog zu gelangen, klicken Sie einfach auf das jeweilige Verkehrsschild






    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und deren Konsequenzen

    Ein einfacher Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht heißt „Ordnungswidrigkeit“. Je nach ihrer Schwere wird die Regelüberschreitung unterschiedlich geahndet: Bei den „geringfügigen“ Überschreitungen fällt ein Verwarnungsgeld an, bei den „gravierenden“ ein Bußgeld mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und eventuell einem Fahrverbot.

    Verwarnungsgeld: bei geringfügigen Überschreitungen
    Mit der Verwarnung – meist verbunden mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro – werden kleine Unachtsamkeiten und geringfügigere Verkehrsordnungswidrigkeiten bestraft, beispielsweise

    • das Fahren ohne Erste-Hilfe-Material,
    • das Unterlassen des Blinkens beim Abbiegen oder
    • das Überschreiten der Anmeldefrist für die Abgasuntersuchung.

    Wer bezahlt, hat keine weiteren Folgen zu befürchten und kann die Mitteilung über das Verwarnungsgeld getrost abheften. Aber Vorsicht: Bei nicht fristgerechter Bezahlung steht ein Bußgeldverfahren ins Haus. Dabei können sich die Kosten schnell stark erhöhen.

    Bußgeld: bei gravierenden Überschreitungen
    Einen Bußgeldbescheid bekommt derjenige, dem ein „gravierender“ Verstoß gegen Verkehrsregeln angelastet wird. Wer den Bescheid akzeptiert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro und mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Auch ein Fahrverbot ist möglich. Die Einzelheiten sind in dem jeweiligen Bußgeld bescheid aufgeführt.

    Innerhalb von zwei Wochen können Betroffene gegen den Bescheid Einspruch erheben. Das sollte allerdings nur derjenige tun, der die vorgebrachten Anschuldigungen plausibel entkräften kann. Wie man im Einzelnen vorgehen muss, steht im Bußgeldbescheid selbst: Er enthält eine genaue Rechtsmittelbelehrung.

    Straftaten im Straßenverkehr und deren Konsequenzen

    Bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und anderer Gesetze spricht man nicht mehr von Ordnungswidrigkeiten, sondern von Straftaten. Das können beispielsweise sein:

    • Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots,
    • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als Beteiligter oder
    • fahrlässige Verletzung oder Tötung eines anderen im Straßenverkehr.

    Ahndung von Straftaten
    Je nach Schwere des Verstoßes und individueller Schuld können die Gerichte folgende Strafen verhängen:

    • ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten,
    • den Entzug der Fahrerlaubnis, wobei nach Ablauf der Sperrfrist ein neuer Führerschein beantragt werden muss,
    • Geldstrafen entsprechend der individuellen Einkommensverhältnisse (Staffelung von fünf bis 360 Tagessätzen zu 1 bis 5.000 Euro) oder
    • eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.