Dachlawinenschutz im Winter – Warnschilder können Unfälle vermeiden

Dachlawinen Gefahr und die Folgen

Da Dachlawinen speziell in schneereichen Wintern ein häufiges Diskussionsthema sind, ist es sehr von Nutzen, über die dazugehörige Gesetzeslage gut informiert zu sein. Diese ist grundsätzlich davon abhängig, von welchem Gebiet die Rede ist.

Die Grundregel dabei ist folgende: In Gebieten mit viel Schnee haben Passanten die Pflicht, aufgrund der drohenden Gefahr immer selbst einen gewissen Teil der Aufmerksamkeit einer potentiellen abgehenden Dachlawine zu widmen. In Gebieten mit weniger Schnee hingegen ist im Falle von überdurchschnittlichen Schneemengen der Eigentümer des betreffenden Hauses verpflichtet, passierende Fußgänger auf die Gefahr hinzuweisen, da diese die Situation nicht gewohnt sind und die Gefahren daher nicht kennen. Der Dachlawinenschutz ist in diesem Falle verpflichtend!

Dachlawinenschutz – so schützen Sie Ihre Mitmenschen richtig vor Dachlawinen

Dachlawine

Um jedoch nicht auf die Achtsamkeit anderer Menschen Vertrauen zu müssen, gibt es einige sinnvolle Wege, einem Unfall vorzubeugen. Dazu gehören unter Anderem sogenannte Schneefanggitter. Diese werden so angebracht, dass sie den voraussichtlichen Weg einer möglichen Lawine vom Dach blockieren. Meist sind diese Gitter jedoch nicht, wie von vielen Menschen zuerst vermutet, zum Stoppen der Schneemassen da, sondern lediglich um diese zu zerstäuben und die Gefahr dadurch zu minimieren. Einzelne Schneeflocken können im Gegensatz zu einem ganzen Brocken natürlich keinen Menschen verletzen und unverletzte Menschen verklagen zum Vorteil aller Beteiligten schließlich niemanden.

Um für höchste Sicherheit und geringstes Risiko zu sorgen, besteht aber auch die Möglichkeit, einfach den Bürgersteig vor dem Haus abzusperren, wodurch der Eigentümer auf jeden Fall keine Haftung mehr hat. Da vor Allem in schneereichen Regionen in nahezu allen Fällen einer Verletzung die grundsätzliche Schuld des Eigentümers gilt, ist dies ohnehin eine besonders sinnvolle Maßnahme.

Sollte allerdings durch äußerst unglückliche Umstände doch einmal jemand gesundheitlich zu Schaden kommen, heißt dies im Fall einer Anklage bei der aktuellen gesetzlichen Lage aber noch lange nicht die Verurteilung des Eigentümers des Hauses, vor dem der Unfall passierte. So kann zum Beispiel bei Miethäusern bzw. selbstverständlich auch Mietwohnungen im Mietvertrag bereits vorab geregelt werden, dass der Mieter für die Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen des Hauses zu sorgen hat. Ist dies der Fall, so trifft den Eigentümer keinerlei Schuld mehr.

Warnschilder Vorsicht Dachlawine

In jedem Fall aber sollten Sie im Falle einer drohenden Dachlawine ein Warnschild „Vorsicht Dachlawine“ für alle gut sichtbar am Haus oder auf dem Bürgersteig bzw. der Straße anbringen. Durch den Hinweis auf die drohende Gefahr ist wird der Haftungsanspruch bei einem Unfall minimiert. Dennoch sollten Sie die oben genannten Maßnahmen berücksichtigen und für Sicherheit auf Ihrem Firmengelände oder Haus sorgen.

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Dachlawine in der Realität – was hier für ein Schaden entstehen könnte, geht ganz gut aus dem Viedo hervor